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Markenrecht: EFT geschützter Begriff

Markenrecht: EFT geschützter BegriffDer Begründer der EFT (Emotional Freedom Techniques) Gary Craig hat seine Methodik der Stressreduktion durch Klopfakupressur nun markenrechtlich schützen lassen. Das bedeutet: Für nicht von Gary Craig persönlich lizensierte Anwender ist der Gebrauch und die Nutzung des Begriffs “EFT-Trainer“ (ob mit oder ohne Zusatz) nicht mehr gestattet.

Eine umgehende Entfernung dieses Begriffs von allen entsprechenden Webseiten ist erforderlich, da Gary Craig den Schutz des Begriffs weltweit durchsetzen wird. Gleichzeitig sind die Begriffe „Official EFT“/ „Offizielles EFT“ sowie der Begriff „EFT“ welt- bzw. europaweit markenrechtlich unter der Nummer 009137936 beim HABM (Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) geschützt. Ihre Verwendung unterliegt den Bedingungen der Zertifizierung bzw. der schriftlichen Erlaubnis des jeweiligen Markeninhabers. Bitte beachten Sie die neuen markenrechtlichen Bestimmungen und ändern Sie Ihre Werbeauftritte entsprechend.

Quelle: http://www.vfp.de/

 

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