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Aktuelle Meldungen

Corona-Virus: Empfehlungen für Heilpraktiker:innen – Update 1. September 2022

Wir erinnern uns: Am 18. März 2022 hatte der Bundestag nach einer hitzigen Debatte eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, mit dem Ergebnis, dass im Wesentlichen nur noch einige Basis-Schutzmaßnahmen vom alten IfSG übrig geblieben waren. Zwei Monate später wurden auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht mehr verlängert und traten am 25. Mai 2022 außer Kraft. Geblieben waren für uns die Empfehlungen des RKI, die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und ggf. bestehende Arbeitsschutzgesetze.
Das bedeutet für unseren Praxisalltag:

  • Anwendung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)/konsequente Umsetzung der Basishygiene
  • Basisschutzmaßnahmen (AHAL) und praxisinternes Testkonzept auf Basis einer praxisindividuellen Gefährdungsbeurteilung


Empfehlung:

  • geimpfte Therapeut:innen: 2 Selbsttests die Woche plus interne Dokumentation
  • ungeimpfte Therapeut:innen: arbeitstägliche Testung (4-Augen-Prinzip/Fremdtest)

 

Neue Regelungen ab 1. Oktober 2022

Die Corona-Schutzregelungen nach dem geltenden IfSG laufen am 23. September 2022 aus, sollen aber als Übergangsregelung bis zum 30. September 2022 fortgelten. Das bedeutet:
Ab 1. Oktober 2022 müssen wir uns wieder an neue Regelungen gewöhnen, die bis zum 7. April 2023 gültig sein sollen.


Was ist für uns wichtig?

Drei statt zwei Einzelimpfungen, ggf. Alternativen

In unserem Corona-Update Mai 2022 haben wir bereits darüber berichtet, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften auch die Definition der Impfnachweise bei COVID-19 angepasst wurde. Zum Erhalt des Status „vollständig geimpft“ sind ab 1. Oktober 2022 insgesamt drei Impfungen notwendig.


Dementsprechend müssen Sie also ab 1. Oktober 2022 Ihrer Informationspflicht nachkommen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden keinen vollständigen Impfschutz/bzw. keine der weiteren erlaubten Konstellationen, z.B. zwei Impfungen und eine Genesung, nachweisen können. Eine Übersicht, wann ein vollständiger Impfschutz vorliegt, finden Sie im internen Mitgliederbereich unter „Corona-Informationen“. Wichtig: Passt Ihr Immunstatus, müssen Sie nichts weiter tun. Das heißt: Sie müssen Ihren Impfnachweis nicht unaufgefordert beim Gesundheitsamt vorlegen.

Die Regelungen zur Nachweispflicht des Genesenenstatus sowie Vorliegen einer Kontraindikation haben sich nicht geändert.

 Chaos vorprogrammiert?
Gut möglich. In der jüngsten Vergangenheit hagelte es reichlich Kritik an der sektoralen Impfpflicht (siehe VUH-NL 3/2022). Aus dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition vom 5. Juli 2022 (Drucksache 20/2573) geht aus Artikel 5 jedenfalls hervor: Das Außerkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflichten nach §20a IfSG zum 1. Januar 2023 bleibt unberührt“. Das heißt, dass derzeit keine Bemühungen gezeigt werden, die einrichtungsbezogene Impfpflicht über Dezember 2022 hinaus zu verlängern.


Entwurf für eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Nachdem im Mai 2022 die alte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten ist, will das Arbeitsministerium laut einem Referentenentwurf diesen Herbst wieder strengeren Corona-Regeln aufstellen.

Ob es nach Inkrafttreten der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für uns auch wieder branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards von der BGW geben wird, ist noch offen. Falls ja, werden wir darüber berichten.


Abstimmung über das neue Infektionsschutzgesetz am 8. September 2022

Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 das neue Infektionsschutzgesetz zunächst einmal gebilligt. Geplant ist ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept, das vorbereitende Maßnahmen durch den Bund vorsieht und den Ländern die Möglichkeit zu reagieren gibt. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber beraten und zustimmen.

Der Bundestag stimmt am 8. September 2022 über das neue Infektionsschutzgesetz ab. Die Abstimmung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.


Links:

Mehr Informationen zum Herbst- / Winterplan Corona“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):  www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#collapse-control-5806

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19: https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002573.pdf

Abstimmung über Corona-Schutz im Herbst und Winter:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-infektionsschutzgesetz-903658

Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie laut RKI:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Getrennte_Patientenversorgung.html;jsessionid=8DD5A76E700CF48BF2480AEBE9158407.internet122?nn=2444038

 

Stand: 13.09.2022