Skip to main content

Aktuelle Meldungen

Corona-Update: Welche Regeln müssen Heilpraktiker:innen bis zum 7. April 2023 noch beachten?

So sehr es sich viele Akteure des Gesundheitswesens wünschen, zum 1. Februar 2023 ist zwar die Maskenpflicht in Bus und Bahn gefallen, nicht jedoch in medizinischen Einrichtungen (Ausnahme: Bayern), also auch nicht in der Heilpraktikerpraxis.

Der Impfstatus spielt bei den Corona-Schutzmaßnahmen keine Rolle mehr, die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufgehoben. An die Stelle der Verordnung treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Im Prinzip werden darin die Basisschutzmaßnahmen beschrieben, die wir in den drei Corona-Jahren kennengelernt haben.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weist in diesem Zusammenhang auf die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) hin. Das bedeutet, Sie arbeiten wie gewohnt hygienisch und sind bei einem aktuellen Hygieneplan auf dem neuesten Stand.

Falls Sie einen Muster-Hygieneplan benötigen, steht Ihnen im internen Mitgliederbereich eine bearbeitbare Word-Vorlage zur Verfügung. Diese finden Sie unter Hygiene.

Links:

Was gilt bis zum 7. April 2023?
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856

KBV plädiert dafür, die gesetzliche Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen aufzuheben:
www.kbv.de/html/61945.php

Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten:
www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023:
www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/aufhebung-corona-arbeitsschutzverordnung-43614

Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Bayerns Arztpraxen – Nächste Lockerung steht bevor
https://www.merkur.de/bayern/corona-maskenpflicht-arztpraxen-bayern-regel-lockerung-mitarbeiter-news-92061290.html

 

Stand: 09.02.23