Recht

Urteil: Schwerkranker darf Cannabis zu Hause anbauen

Urteil: Schwerkranker darf Cannabis zu Hause anbauenDas Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Richter (BVerwG 3 C 10.14).

Geklagt hatte ein an Multipler Sklerose (MS) erkrankter Mann, der seit rund 30 Jahren zur Linderung seiner Symptome regelmäßig Cannabis konsumiert und um seinen medizinischen Bedarf zu decken, die Pflanzen bei sich zu Hause anbaut. Vom Vorwurf des strafbaren Besitzes  und Anbaus von Betäubungsmitteln ist der Betroffene im Januar 2005 freigesprochen worden, da sein Handeln mangels Therapiealternative als gerechtfertigt (§ 34 StGB) angesehen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das BfArM nun, „dem Kläger zu erlauben, Cannabis anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden“. Cannabis helfe dem 52-Jährigen, der unter anderem an spastischen Lähmungen, Sprachstörungen und depressiven Störungen leidet. Zwar handelt es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung, dennoch wird vermutet, dass es sich auf ähnlich gelagerte Fälle auswirken wird.

Quelle: https://goo.gl/9AgHUy

Zu den Pressemitteilungen und Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: http://goo.gl/uyLDSC; http://goo.gl/p3eT4F

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