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Mitglieder-Feedback: Bei Praxis-Neuanmeldung in Bayern Berufshaftpflichtversicherung vorlegen

Mitglieder-Feedback: Bei Praxis-Neuanmeldung in Bayern Berufshaftpflichtversicherung vorlegenBei Praxis-Neuanmeldungen oder Tätigkeitsaufnahme in Bayern sind nicht mehr nur der Pass sowie die HP-Zulassung im Original, sondern nun auch der Original-Versicherungsschein (Police) der bereits abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung bei Anmeldung vorzulegen.

Herzlichen Dank an unser Mitglied Claudia Coffaro, Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, die uns diese Neuigkeit mitgeteilt hat!

Nachzulesen ist das Ganze im „Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)“ unter Art. 12: „Maßnahmen im Rahmen der Berufsaufsicht, Anzeigepflichten“.

Zum Gesetzestext: http://goo.gl/qrP2wq

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