Steuerfrage des Monats: Elterngespräche
Ob in der allgemeinen heilkundlichen Praxis oder beim Heilpraktiker für Psychotherapie – wer Kinder behandelt, weiß, dass Elterngespräche von zentraler Bedeutung für Diagnositik, Begleitung und den Behandlungserfolg sind. Unsere Steuerfrage beschäftigt sich damit, wie Elterngespräche steuerlich zu behandeln sind. Unsere Steuerexpertin Anita Dormeier klärt auf.
Frage:
Wie sind therapiebegleitende Elterngespräche im Rahmen einer Psychotherapie umsatzsteuerlich einzuordnen? Handelt es sich dabei ebenfalls um gemäß § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie Heilbehandlungen, oder sind diese Gespräche umsatzsteuerpflichtig?
Antwort:
Therapiebegleitende Elterngespräche sind als notwendige Begleitmaßnahmen zur eigentlichen Therapie anzusehen. Diese Leistungen teilen damit als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung (Steuerfreie Therapieleistungen), soweit diese nicht gesondert verrechnet werden.
Viele Grüße, Ihre Anita Dormeier, Steuerberaterin und Finanzwirtin
Informationen zur Behandlung minderjähriger Patienten von RA Dr. René Sasse
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