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Nadelstichverletzungen in der Heilpraktikerpraxis: Ist Ihr Versicherungsschutz ausreichend?

Nadelstichverletzungen gehören – trotz aller Vorsicht – zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Als Nadelstichverletzung (NSV) gilt jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durchstechende oder schneidende Instrumente, die durch Patientenmaterial verunreinigt sind – unabhängig davon, ob die Wunde blutet oder nicht. NSV können durch alle benutzten medizinischen Instrumente, die die Haut penetrieren können, wie Nadeln, Lanzetten, Kanülen, Skalpelle (…) verursacht werden. Als Blutkontakt gilt zusätzlich jeder direkte Schleimhautkontakt (Augen, Nase, Mund) mit potenziell infektiösem Material. In Deutschland ereignen sich im Gesundheitswesen und in der Pflege jährlich schätzungsweise bis zu 500.000 Nadelstichverletzungen. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher. Schätzungen zufolge werden über 50 % der Vorfälle nicht gemeldet. Gründe dafür sind häufig Zeitdruck, die Bagatellisierung der Wunde oder Angst vor Stigmatisierung.

Was bei einer Nadelstichverletzung unmittelbar getan werden muss, ist vielen Heilpraktikern klar: 

  1. Blutfluss fördern
  2. Wunde reinigen
  3. Desinfektion
  4. Wundabdeckung

Nicht allen ist jedoch bewusst, dass das Ereignis auch dokumentiert werden und gegebenenfalls ein Durchgangsarzt aufgesucht werden muss. Wenn Sie sich jedoch nicht freiwillig bei der für uns zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert haben, greift der D-Arzt-Mechanismus nicht. In diesem Fall ist Ihr regulärer Hausarzt der Ansprechpartner. Was viele nicht wissen, ist, dass bei der privaten Unfallversicherung (PUV) andere Regeln als bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zählen.

Rein rechtlich gilt eine Infektion durch einen Nadelstich in der privaten Unfallversicherung oft nicht automatisch als Unfall. Schlimmer noch: In vielen älteren oder Standard-Tarifen sind Infektionen durch „geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen“ ausdrücklich ausgeschlossen. Infiziert sich ein Heilpraktiker bei der Arbeit mit Hepatitis C oder HIV, zahlt eine Versicherung ohne Zusatzklausel keinen Cent.

Dies ist ein privates Risiko, kann aber auch unsere berufliche Zukunft gefährden. Wichtig ist, für solche Fälle mit einer Unfallversicherung abgesichert zu sein, die Infektionen als Folge von Nadelstichen miteinschließt und finanziellen Schutz für den Fall einer Invalidität sowie daraus resultierender Ausfälle bei der Praxistätigkeit bietet.

Bei dem Versicherungsschutz unseres Versicherungspartners Continentale sind Infektionen in bestimmten Fällen ausdrücklich mitversichert.

Diese sind:

  • Die Krankheitserreger sind auf einem der nachfolgenden Wege in den Körper der versicherten Person gelangt durch die Beschädigung der Haut. Das bedeutet, dass mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist.

oder

  • durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase.

Sie wünschen mehr Informationen?

Auskunft erteilt unser Versicherungsexperte Michael Zellerer:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Risiko Nadelstich

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Risiko Nadelstich – Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

Private Unfallversicherung – Leistungsausschluss für Haut- und Schleimhautverletzungen

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