BfArm warnt vor Risiken von Drip-Spa-Infusionen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken sogenannter „Drip-Spa-“ oder „Longevity-Infusionen“. Dabei werden Infusionslösungen mit hochdosierten Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren Substanzen intravenös verabreicht. Nach Angaben des BfArM sind die verwendeten Infusionslösungen in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Für sie liegen daher keine behördlich geprüften Nachweise zu Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität vor.
Das BfArM weist insbesondere auf mögliche Risiken wie Vitaminüberdosierungen, Störungen des Flüssigkeits- und Elektrolythaushalts, allergische Reaktionen bis zum anaphylaktischen Schock sowie weitere infusionsbedingte Komplikationen hin.
Was bedeutet das für uns Heilpraktiker?
Rechtsanwalt Benjamin D. Alt merkt in unserem Rechtsforum an, dass Infusionstherapien grundsätzlich auch im heilpraktischen Umfeld zulässig seien. Entscheidend sei jedoch die rechtssichere Ausgestaltung und insbesondere die Außendarstellung. Werden Infusionen als „Lifestyle-“ oder „Wellness-Angebot“ vermarktet, können sich rechtliche Risiken ergeben. Nach seiner Einschätzung müsse die Tätigkeit als Heilbehandlung eingeordnet werden; die heilkundliche Indikationsstellung und Dokumentation durch die Heilpraktikerin seien daher von zentraler Bedeutung.
Auch Astrid Tomczak, Heilpraktikerin und Autorin des Buches „Rechtssicherheit in der ästhetischen Medizin“, rät in unserem Forum Ästhetik zu besonderer Vorsicht. Nach ihrer Einschätzung werden derzeit vermehrt Infusionslösungen angeboten, die verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten oder als Defektur-Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Für viele dieser Präparate fehle eine belastbare wissenschaftliche Evidenz sowie eine validierte Indikation. Das kann für Heilpraktiker erhebliche berufs- und haftungsrechtliche Risiken begründen. Infusionstherapien sollten daher nur nach sorgfältiger Indikationsstellung und unter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Als besonders problematisch nennt Astrid Tomczak Präparate wie NAD+ oder Alpha-Liponsäure.
Zu weiteren Wirkstoffen wie Resveratrol, Glutathion oder hochdosiertem Vitamin C können wir auf Anfrage fachliche Einschätzungen zur Verfügung stellen. Falls Sie hierzu weitere Auskunft wünschen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an
Außerdem geben wir Ihnen in unserem Ästhetik-Forum die Möglichkeit, weitere Wirkstoffe aus arzneimittel-, haftungs- und heilpraktikerrechtlicher Sicht bewerten zu lassen.
Die vollständigen Einschätzungen unserer Experten finden Sie im Mitgliederbereich:
- Rechtsforum, Benjamin D. Alt, 16. April 2026
- Forum Ästhetische Medizin, Astrid Tomczak, 12. Mai 2026
Pressemitteilung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 12. Mai 2026
Paracelsus Magazin Ausgabe 01/2024: Infusionen in der Heilpraktikerpraxis vs. Lifestyle-Infusionen
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