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Aktuelle Meldungen

VUH unterstützt Bündnis Mutterschutz für Selbstständige

Laut unserer Online-Umfrage aus dem Jahr 2017 und dem aktuellen Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen sind rund 75-80 % der Heilpraktiker weiblich. Dies deckt sich mit unserer Verbandsrealität. Viele Frauen ergreifen den Heilpraktikerberuf erst als Zweitberuf. Gründe dafür gibt es zahlreiche. Zwei wesentliche sind das relativ hohe Berufseinstiegsalter mit 25 (§ 2 der HeilprGDV 1 geschuldet) in Kombination mit den Ausbildungskosten, die Heilpraktikeranwärter in der Regel selbst tragen müssen, und die sich gleich anschließenden Folgekosten, die eine Praxisgründung mit sich bringt.

Deshalb wundert es nicht, dass für junge Schulabgänger (Durchschnittsalter 17-19 Jahre) der Heilpraktikerberuf zunächst keine ernstzunehmende Variante ist, zumal es keine staatliche Förderung für den direkten Berufsweg gibt und man warten muss, bis man für den Beruf „alt genug“ ist. 


 
Ab ca. dem 30. Lebensjahr kommen häufig die ersten Gedanken nach beruflicher Neuorientierung auf. Genau in dem Alter, in dem Frauen statistisch in Deutschland ihr erstes Kind gebären.
 
Da die Kombination aus Selbstständigkeit und Schwangerschaft für viele Frauen in Deutschland ein untragbares wirtschaftliches Risiko darstellt, da es derzeit keine ausreichende Absicherung für sie gibt, unterstützt der VUH das Bündnis Mutterschutz für Selbstständige.
 
„Ich weiß genau, wie hart es ist, sich in dieser Zeit als Frau, Mutter und Praxisgründerin zu behaupten“, so VUH-Vorstand Sonja Kohn. „Ich hatte gerade meine Vollzeitpraxis aufgebaut und war stolz, was ich erreicht hatte, auch finanziell. Nach der Geburt meiner ersten Tochter 2005 wurde ich jedoch schnell wirtschaftlich von meinem Mann abhängig, obwohl ich bereits wenige Wochen danach wieder gearbeitet habe. Dies ging nur stundenweise, weil ich meine Praxis rund um den Stillrhythmus geplant habe. Als ich mir schließlich Geld leihen musste, weil ich die Raten meines Gründungsdarlehens nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren konnte, hat dies stark an meinem Selbstbewusstsein genagt. Sowohl beim ersten als auch beim zweiten Kind 2008, habe ich jeweils bis zum Tag der Geburt (!) gearbeitet. Schließlich gab es für mich keinen Mutterschutz. Erst nachdem auch meine zweite Tochter die Grundschule verlassen hatte, konnte ich beruflich wieder durchstarten, erneut eine Vollzeitpraxis aufbauen und wirtschaftlich endlich wieder unabhängig sein.“
 
Das Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige ist ein Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Gemeinsam setzen wir uns mit mehr als 50 anderen großen und namhaften Organisationen, z.B. der Deutscher Ärztinnenbund e.V., Deutscher Hebammenverband e.V., Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. sowie der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften für die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit ein.

 

Bündnis Mutterschutz für Selbstständige – Unterzeichnende

 

Statistisches Bundesamt – Durchschnittliches Alter der Mutter bei der Geburt: Deutschland, Jahre, Lebendgeburtenfolge

 

Mutterschutz für Alle! e.V.

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