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Beschluss: Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht darf vorläufig weiterpraktizieren

Beschluss: Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht darf vorläufig weiterpraktizierenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das durch den Landkreis Viersen verhängte Berufsverbot gegen den Heilpraktiker Klaus R. aufgehoben.  „Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besteht jedoch für ein sofortiges Berufsverbot durch den Landkreis Viersen keine Rechtsgrundlage.

Denn ohne Entzug der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch die zuständige Behörde kann ihm die Tätigkeit auch nicht vorläufig untersagt werden.

Zudem genügen die Ermittlungen der Behörden nach Ansicht des Gerichts derzeit noch nicht, um die Vorwürfe gegen den Heilpraktiker zu erhärten.
Gegen den Heilpraktiker ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld. Ihm wird vorgeworfen, bei der Behandlung von Krebspatienten unter anderem mit dem Mittel 3-Bromopyrovat gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch möglicherweise Gesundheitsschäden und den Tod von Patienten verursacht zu haben.“

Quellen:
https://goo.gl/RYNMLo
;
https://goo.gl/1vsbnr;
https://goo.gl/TreM7K
;
https://goo.gl/X99mDF


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