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Rechtsfrage des Monats: Zitate aus Büchern auf Homepage

Rechtsfrage des Monats: Zitate aus Büchern auf Homepage

Bei der Erstellung einer rechtssicheren Homepage gilt es für uns als Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber einiges zu beachten. Insbesondere das Urheberrecht gilt als „besonders kompliziert und unübersichtlich“.

Wir können Ihnen nur empfehlen, lassen Sie Ihre Homepage, bevor diese tatsächlich „online“ geht von einem Experten überprüfen. Wie es mit dem Urheberrecht bei Zitaten aus Büchern aussieht und was es beim Impressum zu beachten gilt, das erklärt unser Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. F. Stebner.


Frage:
Ich erstelle mir gerade eine eigene Homepage. Ich hätte Fragen zum Impressum und dem Rechtlichen. Darf man Zitate aus Büchern verwenden? Und was sollte man ins Impressum und wegen des Datenschutzes alles drin stehen haben?

Antwort:
Sie können Zitate aus Büchern auf Ihrer Homepage platzieren, sofern Sie – am besten in Klammern hinter das Zitat – den Namen des Urhebers/ Autors und den Titel des Buches angeben.

Zur Frage, welche Inhalte das Impressum haben muss, verweise ich auf das Musterimpressum, das vom VUH veröffentlicht wurde: https://goo.gl/7HVMw5, Ihr Dr. F. Stebner, RA

 

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