Chelattherapie: DMSA (Succimer) seit 2017 verschreibungspflichtig
Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln, kurz Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), regelt,
welche Arzneimittel von Apotheken nur auf Vorlage eines durch einen Arzt, Tierarzt oder Zahnarzt ausgestellten Rezeptes abgegeben werden dürfen. Sie ist seit 1. Januar 2006 in Kraft und seitdem 16 mal geändert worden und die 17. Änderung ist für Januar 2019 geplant. Leider dringen Änderungen von Verordnungen nicht immer sofort zu jedem, der sie wissen muss, durch.
Denn am 20.11.2017 wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung unter anderem dahingehend geändert, dass DMSA (Succimer) unter die Verschreibungspflicht gestellt wurde. Als Alternativen sind jetzt noch EDTA und DTPA verwendbar. Die Chelattherapie wird zur Entgiftung von Belastungen mit Schwermetallen eingesetzt.
Zur Arzneimittelverschreibungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html
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