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Gutachten Klartext #6: Wer bezahlt Heilpraktikerleistungen?

Nachdem wir zuletzt betrachtet haben, wie häufig Patienten Heilpraktiker in Anspruch nehmen, richten wir den Blick nun auf die Finanzierung.

 

Quintessenz 1: Die GKV spielt bei der Finanzierung nur eine geringe Rolle.

 
Zwischen 2017 und 2022 wurden nach Angaben der befragten Heilpraktiker durchschnittlich 15 % der Behandlungskosten als freiwillige Satzungsleistung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) lag der entsprechende Anteil bei durchschnittlich 48 %. Die Werte blieben über den Untersuchungszeitraum weitgehend stabil (Gutachten, S. 120-21).
 
Fakt: Heilpraktikerleistungen finden wirtschaftlich weitgehend außerhalb der regulären Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung statt.

 

Quintessenz 2: Die Abrechnung erfolgt überwiegend privat.

 
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) lag der abgerechnete Kostenanteil laut den Befragungsdaten des Gutachtens im Durchschnitt bei 48 % (Gutachten, S. 120-121, Tabelle 97).
 
Fakt: Die primären Daten des Gutachtens belegen, dass heilpraktische Behandlungen überwiegend privat – über die PKV, Zusatzversicherungen oder direkt von den Patienten aus eigenen Mitteln – finanziert werden. 

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