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Grundsatzbeschluss: FDP spricht sich für Bewahrung des Heilpraktikerberufes aus

Nachdem im letzten Jahr die FDP sich dafür ausgesprochen hat den Heilpraktikerberuf mittelfristig abzuschaffen, hat sie sich am 9. April neu positioniert:

„Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Seit jeher verteidigen wir Freie Demokraten daher Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen. Dies bedeutet für uns aber auch, dass wir das Recht verteidigen, wenn Menschen auf Behandlungen aus eigener Entscheidung verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sind. Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen.“


„Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Darunter viele Menschen, die nach schulmedizinischen Methoden als „austherapiert“ gelten. Menschen erleben Linderung oder Heilung ihrer Leiden. Sie entscheiden sich bewusst und verantworten ihre Entscheidungen selbst. Als Freie Demokraten urteilen wir nicht über Weltanschauungen und intimste Empfindungen anderer und verteidigen sie gegen Fürsorge-Überlegungen Dritter.“

Wir begrüßen den Richtungswechsel der Fraktion, auch wenn es noch kritische Einzelstimmen in der Partei gibt und hoffen, dass die FDP ihre Position jetzt festigt und in Zukunft auch beibehält.

Den Grundsatzbeschluss der FDP „Heilen hat viele Dimensionen“ finden Sie in unserem internen Mitgliederbereich zum Nachlesen.


Quelle Grundsatzbeschluss: FDP Bundestagsfraktion


Weitere Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102470/FDP-will-Heilpraktikerberuf-jetzt-doch-erhalten?rt=3f0fb620e5fa408e76034afebe192a86

https://medwatch.de/2019/04/18/trotz-kritik-der-gesundheitspolitiker-fdp-fraktion-stimmt-fuer-erhalt-des-heilpraktikerberufs/

 

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