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Corona-Hilfen: Regierung verspricht Nachbesserungen

Die Bundesregierung will die Corona-Hilfen für Selbstständige nachbessern. So soll die Neustarthilfe (Teil der Überbrückungshilfe III) von 5.000 auf 7.500 Euro steigen.

Gleichzeitig soll für die Berechnung die Deckelung des Umsatzes von 25 % des relevanten Vergleichszeitraums auf 50 % angehoben werden. Außerdem ist der vereinfachte Zusatz zur Grundsicherung künftig bereits ab einem Umsatzminus von 30 % (bislang waren 40 % notwendig) möglich.

Auch für Selbstständige kann die teilweise Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht wichtig sein. Sie wurde im Falle Corona bedingter Überschuldung bis 30. April 2021 verlängert. Allerdings nur bei „rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung“.
Eine Service-Hotline der Arbeitsagentur soll vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Künstlern bei Fragen zu Hilfsprogrammen weiterhelfen. Hier kann man Fragen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zu den Hilfsprogrammen von Bund und Ländern stellen. Die geschulten Hotline-Mitarbeiter können z.B. klären, welche Hilfen im jeweiligen Bundesland in Frage kommen, wie Anträge gestellt werden können und welche Unterlagen erforderlich sind. Zudem bieten sie psychologische Beratung und Hilfe bei der beruflichen Neuorientierung. Die Nummer 0800 / 4 55 55 21 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr freigeschaltet.
Zur Webseite der Bundesregierung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
Weitere Informationen für Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html

Stand 08.03.2021