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Rechtliche Risiken bei Online-Portalen – Überwachungspflichten von beruflichen Einträgen im Internet

Im August letzten Jahres waren wir von einem aufmerksamen Mitglied sowie von RA Dr. René Sasse darauf aufmerksam gemacht worden, dass Google Heilpraktiker:innen in ihren Unternehmensprofilen falsch betitelt, und dass die Werbung mit einer unzulässigen Berufsbezeichnung (hier: Alternativmediziner oder Naturheilkunde) zu einer unangenehmen Abmahnfalle werden kann.
Wie zermürbend und teuer eine solche Abmahnung sein kann, haben gerade zahlreiche Heilpraktiker:innen für Psychotherapie erfahren, die sich auf ihrer Website, in diversen Internetportalen, Therapeuten-Datenbanken usw. fälschlicherweise als „Psychotherapeut“ („Heilpraktischer / Heilkundlicher Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeut nach HPG oder HeilprG“ o.Ä.) bezeichnet haben – und in einer großen Abmahnkampagne vom Deutschen Konsumentenbund (jetzt „EuroConsum e.V.“) gnadenlos Abmahnschreiben erhalten haben. Nun scheint er gezielt nach (veralteten) Einträgen in Branchenverzeichnissen zu suchen.

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Portale, die Sie nutzen – wie z.B. Doctolib, Jameda etc. – auch zu 100 % rechtskonform sind. Rechtsanwalt Dr. René Sasse weist darauf hin, dass in erster Linie nicht die Betreiber von Datenbanken und entsprechenden Suchmaschinen rechtlich verantwortlich sind, sondern diejenigen, die ihre Daten dort hinterlegen.

Wir sollten uns nicht dazu verleiten lassen, rechtlich anfechtbare Zusätze oder Berufsbezeichnungen zu wählen – auch dann nicht, wenn die Anbieter der Datenbanken (wie z.B. Doctolib, Jameda) solche Zusätze selbst vorgeben bzw. behaupten, diese seien rechtlich unbedenklich. Darüber hinaus werden Sie, sofern Sie eine Website betreiben, ungefragt, in sämtliche Portale eingefügt und können das auch nicht im Voraus verhindern.

Um teure Abmahnungen zu verhindern, sollte jeder Einzelne beim Einsatz von Datenbanken und Suchmaschinen die gleichen strengen Kriterien der Eigenkontrolle anwenden wie auf der eigenen Website.

Das heißt: Sie sollten sich tatsächlich von Zeit zu Zeit „googeln“ und bei Fehlern die Betreiber direkt anschreiben, dem Eintrag widersprechen, eine Änderung beantragen oder zur Löschung auffordern, dies auch dokumentieren und nach ein paar Tagen kontrollieren. So lassen sich teure Abmahnungen vermeiden. Ansonsten sind Sie keineswegs verpflichtet, statt Ihrer regulären Arbeit nachzugehen nun das Internet und mögliche Einträge ständig zu überwachen.

Den vollständigen Artikel zu diesem Thema von RA Dr. René Sasse finden Sie im internen Mitgliedsbereich unter Aktuelles „Rechtliche Risiken von Onlineportalen“
Link:

Abmahnkampagne gegen Heilpraktiker für Psychotherapie

Stand: 31.08.2023

  • Geändert am .