Telemediengesetz ändert sich: Aus TMG wird DDG
Das Telemediengesetz (TMG) ist seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr in Kraft, es wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
Was bedeutet das für Sie als Website-Betreiber?
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Impressum zu überprüfen und den Verweis auf das TMG zu löschen. Es besteht keine Notwendigkeit, dafür das DDG einzufügen. Ein Musterimpressum finden Sie im internen Mitgliederbereich unter „Datenschutz“.
Ebenfalls sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung anpassen und aktualisieren, sofern diese einen Verweis auf das TTDSG enthält.
Links:
Bundesregierung: Digitale-Dienste-Gesetz - Sicher im Netz unterwegs
Digitale-Dienste-Gesetz: Digitale-Dienste-Gesetz vom 6. Mai 2024
Stand 21.06.2024
- Geändert am .