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Rentenpflicht für Selbstständige?

Selbstständige Heilpraktiker finanzieren ihre persönliche soziale Absicherung und Altersvorsorge in der Regel eigenständig aus ihren laufenden Praxiseinnahmen. 


 
Nun plant die Bundesregierung, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dies könnte für manche Gründer, auch Heilpraktiker, künftig eine finanzielle Herausforderung darstellen. Geplant ist zunächst ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro im Monat, nach drei Jahren würde der volle Beitrag von 735 Euro fällig. Eine Wahlmöglichkeit zugunsten einer ausschließlichen privaten Altersvorsorge soll es dann nicht mehr geben. Wer bereits vor dem Stichtag niedergelassen ist, soll zum Schutz getroffener Altersvorsorgevereinbarungen voraussetzungslos aus der Versicherungspflicht herausoptieren können (Opt-out).
 
Deshalb fordert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. die Regierung auf, zeitgleich die Statusfeststellung wirksam zu reformieren und für eine faire Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge von Selbstständigen zu sorgen:
 
FAQ zur geplanten Rentenreform: Was Selbstständige jetzt wissen müssen
 
 
Um die Altersvorsorge geht es auch in unserer nächsten Online-Sprechstunde mit Michael Zellerer am Mittwoch, 4. November 2026 von 18:00 – 20:00 Uhr.
 
Inhalte:

  • Welche Absicherungen sind wichtig?
  • Wo bestehen möglicherweise Versorgungslücken?
  • Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Selbstständigkeit?


Anmeldung


Rentenpflicht für Selbstständige? – Nur mit Rechtssicherheit und fairen Beiträgen!
 
Geplante Rentenpflicht für Selbstständige verunsichert Gründer – NDR
 
Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreform – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
 
Rentenupdate: Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen – Deutsche Rentenversicherung [PDF] 

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