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Aktuelle Meldungen

Massiver Bearbeitungsrückstand bei Corona-Entschädigungen für Freiberufler

Haben auch Sie staatliche Förderungsmittel für finanzielle Ausfälle durch Corona-Beschränkungen beantragt, z.B. durch eine verordnete Quarantäne? Und wie wurden die ausgezahlt – oder warten Sie immer noch? Laut Freelance-Market gibt es einen massiven Bearbeitungsrückstand bei Corona-Entschädigungen für Freiberufler.  Besonders weit zurück hinken Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die zum Teil noch Anträge von Januar 2021 bearbeiten.  

 
Auf www.freelance-market.de findet man auch aktuelle Neuregelungen zur Corona-Entschädigung:

 

  • Die Entschädigungen gibt es künftig nur für Geboosterte: Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss Ende März 2022, dass die Länder ab 15. April 2022 nur noch Entschädigungsleistungen an Menschen mit Auffrischungsimpfung zahlen. „Denn mittlerweile hatten alle Bürger:innen  ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen“, sagte Gesundheits-Staatssekretär Michael Ranft. „Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.“
  • Die Gesundheitsämter werden ab 1. Mai 2022 eine Corona-Isolation weiter anordnen, eine Quarantäne für Kontaktpersonen Infizierter aber nicht mehr.
  • Seit Ende Juni 2021 sind Anträge zur Corona-Entschädigung nur noch online möglich.





Quelle: www.freelance-market.de/nl/278%E2%86%92Massiver-Bearbeitungsr%C3%BCckstand-bei-Corona-Entsch%C3%A4digungen-f%C3%BCr-Freiberufler

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tand: 30.06.2022