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Update: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen veröffentlicht

Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen

Vor zwei Jahren, kurz vor Weihnachten 2023, startete die Online-Befragung zum empirischen Gutachten – und obwohl das Gutachten auf den 8. November 2024 datiert ist, wurde es erst in den vergangenen Tagen "so richtig" wahrgenommen. Mit der Veröffentlichung liegt erstmals eine breitangelegte, datenbasierte Bestandsaufnahme der beruflichen Realität von Heilpraktikern in Deutschland vor. Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihre Teilnahme an der Befragung bedanken.
 
Wichtig: Da das Gutachten rein beschreibend ist, stellt es lediglich Daten dar, ohne daraus Bewertungen, politische Forderungen oder einen akuten Reformbedarf abzuleiten. Kapitel 6 des Gutachtens „Diskussion“ beschäftigt sich explizit mit „Verzerrungen“ – es benennt Lücken oder macht darauf aufmerksam, wo Daten nur eingeschränkt belastbar sind.
 
Fazit: Das Gutachten versteht sich ausdrücklich als Grundlage für weitere Forschung und Diskussionen. 


 
Aus den Ergebnissen lässt sich keine pauschale Gefährdungslage ableiten, ebenso kein akuter Reformbedarf oder Handlungszwang.
 
Sichtbar wird die Heterogenität des Heilpraktikerberufs. Unserer Ansicht nach wird auch deutlich, dass die bestehenden Strukturen der Selbstorganisation, die wir in der Vergangenheit in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften aufgebaut haben, gut beleuchtet werden. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften werden als wichtige Akteure gesehen, die Austausch, fachliche Orientierung, Fortbildung und Qualitätssicherung ermöglichen.
 
Was uns besonders freut, ist, dass unsere Umfrage aus dem Jahr 2017, die wir gemeinsam mit unserem Partnerverband VFP durchgeführt haben, dem Gutachten zum Teil als Referenz und Abgleich gedient hat. Ihre Beteiligung 2017 war für das Gutachten heute sehr wertvoll.
 
Das Gutachten liefert eine sachliche Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes. Es eröffnet Raum für weitere Forschung und fachlichen Dialog.
 
Da das Gutachten im Vorfeld bei Teilen der Heilpraktikerschaft zu Verunsicherung geführt hat, haben wir zentrale Fragen zum empirischen Gutachten für Sie zusammengefasst:
 
Was ist das Ziel des empirischen Gutachtens?
Eine empirisch fundierte Bestandsaufnahme des Heilpraktikerwesens in Deutschland. Das Gutachten versteht sich als Datenbasis und Ausgangspunkt für weitere Forschung, nicht als abschließende Bewertung.

Kann man die Ergebnisse als repräsentativ bezeichnen?
Für allgemeine Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie liegen große Stichproben vor, diese können ausreichend für Aussagen auf der Gesamtebene herangezogen werden. Für den sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie hat das Gutachten eine eingeschränkte statistische Aussagekraft.

Leitet das Gutachten einen akuten Reformbedarf ab?
Nein. Das Gutachten weist jedoch auf Forschungsbedarf und Entwicklungsmöglichkeiten hin.

Stellt das Gutachten eine Gefährdung von Patienten fest?
Nein. Das Gutachten enthält keinen Nachweis für eine pauschale Gefährdung von Patienten durch Heilpraktiker. Es beschreibt aber Prozesse, bei denen Heilpraktiker im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Behandlungen ablehnen oder an den Arzt weiterleiten.

Wird mangelnde Qualifikation der Heilpraktiker festgestellt?
Nein. Das Gutachten beschreibt unterschiedliche Ausbildungswege und Vorbereitungsformen, ohne daraus eine generell mangelnde Kompetenz abzuleiten. Es weist jedoch auf begrenzte Daten in diesem Zusammenhang hin.

Welche Tätigkeiten prägen die Heilpraktikerlandschaft?
Ein großer Anteil entfällt auf Gesundheits- und Präventionsberatung (62 %), gefolgt von Wirbelsäulen- und Massagetechniken (58 %), Schmerztherapie (50 %), Homöopathie (49 %), Ernährungstherapie (49 %), Entspannungsmethoden (49 %), Phytotherapie (48 %), Allergiebehandlung (47 %), Akupunktur (46 %) sowie Kopfschmerz- und Migränetherapie (45 %). Insgesamt wurden 18 Methoden/Anwendungsfelder benannt. Ästhetische Behandlungen spielten laut Gutachten nur eine untergeordnete Rolle (2 %).

Arbeiten Heilpraktiker mit Ärzten und anderen Akteuren im Gesundheitswesen zusammen?
Ja. Das empirische Gutachten erhebt Kooperationen und Formen der Zusammenarbeit zwischen Heilpraktikern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen, einschließlich Ärzten. Es zeigt, dass solche Kooperationen bestehen. Diese sind überwiegend informell, fall- und anlassbezogen.

Was sagt das Gutachten in Bezug auf die Ausbildung?
Es belegt, dass private Ausbildungsangebote, Eigenstudium und Fortbildungen eine zentrale Rolle spielen und die staatliche Überprüfung durch die Gesundheitsämter den maßgeblichen Zugang zur Heilkundeerlaubnis darstellt. Ein verbindlicher Ausbildungsstandard oder ein akuter Reformbedarf wird aus den Daten nicht abgeleitet, vielmehr wird die Ausbildung als ein Feld für weitere Forschung benannt.
 
Im Rahmen der Studie wurden 45.635 Personen zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen (allgemeine Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Heilpraktiker mit sektoraler Erlaubnis Physiotherapie). 3.286 Fragebögen wurden vollständig ausgefüllt. Für Personen mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis weist das Gutachten für 2022 eine hochgerechnete Gesamtzahl von 67.387 Personen sowie 47.549 Heilpraktikerpraxen aus.

Insgesamt beschreibt das Gutachten den aktuellen Stand des Heilpraktikerwesens.
Wir werden das Gutachten nun tiefergehend analysieren.

Bundesministerium für Gesundheit: Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
 
Für Nachzügler: Online-Fragebögen zum Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen noch gültig – Stichtag 29. Februar 2024
 
Update: Empirisches Gutachten Heilpraktiker

 

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