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Aktuelle Meldungen

Anwendung von Polymilchsäure-Präparaten und Korrekturmöglichkeiten bei Hyaluron-Behandlungen

Tagtäglich erreichen uns nicht nur allgemeine Anfragen, sondern auch sehr spezifische Fragen unserer Mitglieder – z.B. zu rechtlichen Aspekten bei der Anwendung bestimmter Präparate. Viele Heilpraktiker möchten sich hierbei bewusst an gesetzliche Vorgaben halten und fachlich korrekt arbeiten. 


 
Frage 1:
Ich habe an einer Fachschulung teilgenommen und über 900 Euro in die Fortbildung investiert. Dürfen Heilpraktiker Produkte wie Lenisna® oder Juvelook® aktuell rechtssicher anwenden – oder bestehen hier Einschränkungen? Wenn diese nicht zulässig sind, welche vergleichbaren biostimulierenden oder regenerativen Produkte (z.B. Polynukleotide) dürfen verwendet werden?
 
Antwort:
Um Orientierung zu geben, haben wir Astrid Tomczak, Expertin für Pharmarecht und Heilpraktikerin, um eine rechtliche Einschätzung zu Lenisna® und Juvelook® gebeten. Beide Stellungnahmen stehen Ihnen exklusiv im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung und bieten wertvolle Orientierung für die Praxis – als Ergänzung zu unserem geplanten Online-Kompaktseminar „Rechtssicher in der ästhetischen Medizin“ am 8. November 2025.
 
Frage 2:
Viele Patienten kommen nach Behandlungen mit Hyaluronsäure (z.B. Lippen), bei denen sich nach einiger Zeit unschöne Ablagerungen bilden. Welche Präparate oder Verfahren sind Heilpraktikern aktuell erlaubt, um solche Korrekturen fachgerecht und sicher durchzuführen? Ist der Einsatz von Hyaluronidase unter bestimmten Bedingungen erlaubt – oder gibt es rechtlich zulässige Alternativen?
 
Antwort:
Für diese Thematik haben wir einen Fachbeitrag bei Astrid Tomczak in Auftrag gegeben: „Die Konsequenzen fehlender Hyaluronidase bei Fillerbehandlungen“. Weitere Informationen finden Sie im Paracelsus Magazin: Beitrag von Astrid Tomczak

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