Rechtsfrage des Monats: Lithium als Heilpraktiker
Lithium ist vielen als Arzneimittel zur Behandlung bipolarer Störungen bekannt. Doch aktuelle neurobiologische Studien zeigen: Der Wirkstoff kann vermutlich mehr als nur die Stimmung stabilisieren.
So belegen Forschungsergebnisse eine Beteiligung von Lithium an der Neurogenese – also der Bildung neuer Nervenzellen – insbesondere im Hippocampus, dem Zentrum für Gedächtnis und Emotionen. Auch strukturelle Veränderungen in der Amygdala und entzündungshemmende Effekte wurden dokumentiert. In Tierversuchen zeigten sich zudem vielversprechende Ansätze bei Autismus-Spektrum-Störungen und Alzheimer-Erkrankungen.
Für uns Heilpraktiker stellt sich die Frage: Was bedeutet das für unsere Praxis? Können/Dürfen wir Lithium empfehlen oder einsetzen?
Hier ist Vorsicht geboten! Unser Rechtsexperte Benjamin D. Alt klärt auf.
Frage:
Derzeit ist Lithium in aller Munde. Es wird gehyped aufgrund neuer Erkenntnisse der Wissenschaft in den letzten Jahren. Da mir bekannt ist, dass es sich bei Lithium-Präparaten meist um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, möchte ich gerne wissen, welche Möglichkeiten es für Heilpraktiker bzgl. der Anwendung von Lithium gibt. Existieren Präparate, die ein HP verschreiben darf? Darf ein HP die Einnahme von Lithium empfehlen? Wie sieht es aus mit Nahrungsergänzungsmitteln? Dürfen sie empfohlen und bezogen werden? Bisher konnte ich keine Nahrungsergänzungsmittel finden, die eindeutig für den deutschen Markt zugelassen sind.
Antwort:
Da sich in der Vergangenheit keiner um Lithium gekümmert bzw. dafür interessiert hat, gibt es hier keinerlei Rechtsprechung. Ich sehe es auch so, dass im Regelfall Präparate Lithium enthalten, die verschreibungspflichtig sind. Dann ist der Heilpraktiker ohnehin raus. Bei Nahrungsergänzungsmitteln geht es nicht um eine Therapie.
Nahrungsergänzungsmittel, die Lithium beinhalten, [...].
Lesen Sie den ganzen Artikel mit der vollständigen Anwort von unserem Rechtsexperten RA D. Benjamin Alt, mit den redaktionellen Hinweisen und weiterführenden Links in unserem aktuellen Newsletter.
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