Keine Aktivrente für soloselbstständige Heilpraktiker
Die Bundesregierung hat die Einführung einer „Aktivrente“ zum 1. Januar 2026 beschlossen. Konkret können Rentner, die freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Damit sollen ältere Erwerbstätige motiviert werden, länger beruflich aktiv zu bleiben, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken.
Selbstständige und Freiberufler – einschließlich soloselbstständiger Heilpraktiker – bleiben in der aktuellen Gesetzesfassung unberücksichtigt. Die Aktivrente gibt es ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Wir hatten bereits im Vorfeld über unsere Verbandskanäle auf Instagram und Facebook auf die geplante Aktivrente hingewiesen.
Der Ausschluss der Selbstständigen blieb trotz breiter Kritik bestehen. Verbände wie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) haben diese Regelung kritisiert und mit Petitionen und Stellungnahmen auf eine aus ihrer Sicht bestehende Ungleichbehandlung hingewiesen.
Der Bundestag hat das Aktivrentengesetz am 5. Dezember 2025 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Da die Aktivrente für Selbstständige derzeit keine neuen Möglichkeiten schafft, müssen Heilpraktiker weiterhin auf individuelle Lösungen setzen.
Parlamentarische Petition 188281 im Bundestag
Bundestagsbeschluss Rentenpaket/Aktivrente
Bundesregierung: Gesetzentwurf Aktivrente
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