BfArM: Verschreibungspflicht für Kava-Kava- Präparate
Nach jahrelangem Rechtstreit verzichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darauf, die Zulassung von Kava-Kava-haltigen Medikamenten zu widerrufen. Die Krux an der Sache ist, dass Präparate mit dem pflanzlichen Anxiolytikum Kava-Kava zukünftig unter die ärztliche Verschreibungspflicht fallen, um einer „unsachgemäßen Selbstmedikamentation“ und dem damit möglichen hepatotoxischen Potential entgegenzuwirken.
Trotz eines weiteren Erfolges für die Wirksamkeit der Phytotherapie müssen wir das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen wohl schlucken.
Uns stehen weiterhin Kava-Kava-Arzneien homöopathisch ab einer Potenz der D4 zur Verfügung.
Zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/12_150225/index.php
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amvv/gesamt.pdf
Information der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über bedenkliche Rezepturarzneimittel:
http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Weitere/Bedenkliche- Rezepturarzneimittel.pdf
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