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Aktuelle Meldungen

BfArm warnt vor der Anwendung von Kratom

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 1. Juli 2025 eine offizielle Warnung zur Anwendung von Kratom ausgesprochen. Kratom, ein pflanzliches Pulver aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes (Mitragyna speciosa), wird im Internet häufig als Mittel gegen Schmerzen, Angstzustände oder Depressionen beworben – doch die Risiken sind erheblich. 


 
Das Problem ist: Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Es fehlt ein behördlich geprüftes Nutzen-Risiko-Verhältnis. Studien zeigen Hinweise auf Abhängigkeit, Entzugssymptome sowie Schädigungen von Leber und Niere. Es gibt Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom – die Ursachen werden derzeit wissenschaftlich untersucht.
 
Warum ist das relevant für Heilpraktiker?
Das BfArM arbeitet derzeit mit einer Expertenkommission an der Bewertung einzelner Produkte. Wir raten dringend davon ab, Kratom in der Praxis zu empfehlen oder anzuwenden – insbesondere im Rahmen einer psychotherapeutischen oder schmerztherapeutischen Begleitung. Die auf dem Markt erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel sind nicht für den Verzehr gedacht und tragen häufig den Hinweis „Nicht für den Konsum geeignet“.
 
Bitte informieren Sie auch Ihre Patienten über die Risiken und die fehlende Zulassung.
Bleiben Sie informiert – für eine sichere und verantwortungsvolle Heilpraktikerarbeit.
 
Links:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: BfArM warnt vor Anwendung von Kratom

 

Pharmazeutische Zeitung: BfArM warnt vor pflanzlicher Droge Kratom

 

Ernährungsumschau: „Nahrungsergänzung“ Kratom kann abhängig machen und gefährliche Nebenwirkungen haben

 

Verbraucherzentrale: Kratom – Erhebliches Risiko, keine legale Nahrungsergänzung

 

Apotheke adhoc: Kratom – FDA geht gegen illegale Vermarktung vor

 

Stand 7/2025

 

  • Geändert am .