Urteil: Repha muss Werbung für „Angocin® Anti-Infekt N“ überarbeiten
Wer kennt ihn nicht, den Repha-Klassiker „Angocin® Anti-Infekt N“. Jahrzehntelang haben wir das Phytotherapeutikum aus Senfölen der Kapuzinerkresse und Meerrettich als „pflanzliches Antibiotikum“ bei HNO-Infekten und Blasenkatarrhen eingesetzt. Jetzt musste Repha ein bitteres Urteil einstecken, denn das auf biologische Arzneimittel spezialisierte Familienunternehmen ist ins Visier des Vereins für lautere Heilmittelwerbung e.V., kurz: Integritas, gerückt.
„Angocin® Anti-Infekt N“ ist zur Besserung von Beschwerden bei akuten entzündlichen Erkrankungen der Bronchien, Nebenhöhlen und ableitenden Harnwege zugelassen. Der Arzneimittelhersteller bewarb deshalb das Arzneimittel als „pflanzliches Antibiotikum gegen Bakterien und Viren“ und mit einer „vorbeugenden Wirkung gegen Infekte“. Das hielt Integritas, ein Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, hinter dem unter anderem der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stehen, für unzulässig und irreführend, weil „die unzutreffende Vorstellung“ erzeugt werde, „das – auf der Basis der Wirkstoffe der Kapuzinerkresse und des Meerrettichs konzipierte – Produkt wirke wie die bekannten chemisch definierten Antibiotika“. Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Repha seine Verbraucherangaben präzisieren muss, nämlich: „Pflanzliches Antibiotikum bei akuten, unkomplizierten Infekten bzw. Vorbeugung bei akuten, rezidivierenden Blasentzündungen und Erkältungen“. Kopf hoch Repha! Wir wissen ja, was „Angocin® Anti-Infekt N“ leistet!
http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/
Zur Seite des beliebten Repha-Klassikers „Angocin® Anti-Infekt N“:
http://www.repha.de/produkte/angocin-anti-infekt-n/
Zum Verein für lautere Heilmittelwerbung e.V. (Integritas):
http://www.integritas-hwg.de/
Das Urteil beim Niedersächsischen Landesjustizportal:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/