Rechtsfrage des Monats: Darf ich auf meiner Webseite ein allgemeines Stundenhonorar angeben?
Tagtäglich erhalten wir viele spannende Fragen in unseren Heilpraktikerforen: Recht, Abrechnungs- oder Steuerfragen. Nicht jeder mag im hektischen Praxisalltag in den Foren suchen oder kommt aus anderen Gründen über seine persönliche Fragestellung hinweg.
Deshalb veröffentlichen wir, natürlich anonym, ab sofort jeden Monat die Frage mit dem höchsten Ranking. Diesmal lautete die Frage: Darf ich auf meiner Webseite ein allgemeines Stundenhonorar angeben? Ich möchte nicht jede einzelne Therapie/ Schwerpunkt - Behandlung aufführen.
Antwort:
Ihr Vorhaben können Sie so umsetzen. Erforderlich ist vor Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Sie sollten darauf hinweisen. Der Verbraucher muss auch wissen, wie Sie abrechnen, wenn beispielsweise die Behandlung 45 Minuten gedauert hat. Am besten wird es sein, wenn Sie einen separaten anzuklickenden Punkt mit „Behandlungshonorar“ einrichten. Sie können die bereits mitgeteilten Punkte aufnehmen und auch, was ebenfalls aus fachanwaltlicher Sicht empfehlenswert ist, schon die Mitteilung, dass eine Kostenerstattung durch Kostenträger nicht gesichert ist. Ihr Dr. F.Stebner, RA
Quelle: http://www.heilpraktikerverband.de/