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Hygienemanagement: Nicht Anbruchdatum, sondern Ablaufdatum auf Desinfektionsmittelflasche

Hygienemanagement: Nicht Anbruchdatum, sondern Ablaufdatum auf DesinfektionsmittelflascheRichtige Hygiene ist das A und O in der Naturheilpraxis. Welche Maßnahmen in der Praxis zu laufen haben, das regeln die „Biostoffverordnung“ (BioStoffV) und als Handlungshilfe die „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250“, kurz TRBA 250. Wenn Sie in Ihrer Praxis Wandspender mit Desinfektionsmitteln verwenden, muss nach Befüllung die Flasche mit einem Datum versehen werden.

Dabei passieren leider immer wieder Fehler: Nicht das Anbruchdatum, sondern das Ablaufdatum gehört auf die Desinfektionsmittelflasche.

„Hand- und Hautdesinfektionsmittel fallen unter das Arzneimittelgesetz (AMG) und sind nach dem Öffnen mit einem Hinweis zur Haltbarkeit zu versehen (§ 11 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6b AMG). Desinfektionsmittel in Spendern sind maximal 3 Monate haltbar, danach müssen sie ausgetauscht werden. Ansonsten ist die Herstellervorgabe zu berücksichtigen. Diese variiert in den meisten Fällen zwischen 3-12 Monaten. Ein Umfüllen, z. B. von halbleeren Desinfektionsmittelbehältern, ist nach dem AMG übrigens verboten, da dies einen Herstellungsprozess darstellt“.

Quelle: Daniel Freitag, Hygienebeauftragter im Gesundheits- und Sozialwesen
http://goo.gl/I7x7wI

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05.06.2016

  • Geändert am .