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Patientensicherheit: Fragebogen für Patienten zum Melden unerwünschter Nebenwirkungen

Patientensicherheit: Fragebogen für Patienten zum Melden unerwünschter Nebenwirkungen

Als Heilpraktiker/in sind Sie laut Arzneimittelgesetz zur Meldung von „Unerwünschten Arzneimittelwirkungen“ (UAW) oder schlicht „Nebenwirkungen“ verpflichtet.

Das gilt auch wenn sich diese UAWs auf Medikamente beziehen, die nicht von Ihnen verordnet worden sind. Sogar wenn es sich um Nebenwirkungen allopathischer Medikamente handelt, sofern die Nebenwirkung neu und nicht bereits im Beipackzettel aufgeführt ist. Damit tragen Sie zur Arzneimittelsicherheit und zur Sicherheit Ihrer Patienten bei.

Im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne fordern alle europäischen Arzneimittelbehörden Patienten auf, Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen zu melden. Dafür stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einen speziell für Verbraucher entwickelten Online-Fragebogen zur Verfügung. Hier können Ihre Patienten bei Bedarf selbst tätig werden und insbesondere Nebenwirkungen sog. „OTC-Präparate“ (engl. over the counter), also freiverkäufliche Präparate, selbständig melden.

Zur Seite für die Patienten: https://goo.gl/yMb52S

Zum Meldebogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen für Angehörige der Heilberufe: https://goo.gl/qmD9sd

Gesetzliche Grundlagen: § 62 AMG: https://goo.gl/Mcgtu7; § 63 AMG: https://goo.gl/YZcZ5H

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung
von Arzneimittelrisiken (Stufenplan) nach § 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG): https://goo.gl/8GiwhA

Quelle: https://goo.gl/X97Xt4

 

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