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Update: Unangekündigte Kassen-Nachschau in der Heilpraktikerpraxis

Update: Unangekündigte Kassen-Nachschau in der Heilpraktikerpraxis

Kassenführung ist und bleibt offensichtlich ein Top-Thema in der VUH- und VFP- Newsletter-Redaktion. Unser Beitrag im Newsletter 1/18: „Buchführung: Spontan und unangekündigt – Kassen-Nachschau seit 1.01.2018“  hat die Gemüter erhitzt.

Kann jetzt tatsächlich der Kassenprüfer unangekündigt in unsere Praxen spazieren? Und noch mehr Fragen haben unsere Redaktion erreicht.

Wir haben John Pohlmann, Steuerberater mit Kanzlei in Hildesheim, zu Rate gezogen:

„Im Fokus der Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung stehen die bargeldintensiven Betriebe (Imbisse, Kioske, Frisöre, etc.) und hier vor allem Neueröffnungen. In Niedersachsen sollen jährlich 2.500 – 4.000 Kassen-Nachschauen durchgeführt werden. Hierfür wurden aber keine neuen Mitarbeiter eingestellt.Theoretisch denkbar und möglich ist aber auch eine Kassen-Nachschau bei Heilpraktikern. Im Regelfall werden mehr als 50% der Honorare in bar vereinnahmt und damit zählt die Berufsgruppe zu den bargeldintensiven Betrieben. Auf Nachfrage wurde mir aber gesagt, dass eine Kassennachschau hier nicht unangekündigt, sondern kurzfristig vorher angekündigt, durchgeführt würde. Aber nochmal die Berufsgruppe steht nicht im Fokus der Prüfer und eine Prüfung ist unwahrscheinlich.“


Was wir zum Thema Kassenführung noch geklärt haben, das finden Sie im Paracelsus-Magazin 2/18.

 

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