Gesundheitspolitik: Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu
Erst gestern hat uns die Meldung erreicht, dass das Bundeskabinett Spahns neuem Arzneigesetz zustimmt. Damit soll der Bund künftig mehr Befugnisse bekommen, um für die Arzneimittelsicherheit zu sorgen.
In der Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird auch Bezug auf den Fall „Brüggen-Bracht“ genommen:
„In der Praxis eines Heilpraktikers kam es zu drei Todesfällen bei Krebspatienten - mögliche Todesursache: Infusion eines selbst hergestellten Arzneimittels.
Wie reagieren wir mit dem neuen Gesetz darauf?
Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Heilpraktiker wird erlaubnispflichtig. Dokumentations- und Meldepflicht von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen für nichtzulassungs- oder nichtgenehmigungspflichtige Arzneimittel für neuartige Therapien.
Weitere wichtige Regelungen im GSAV: Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen zu verbieten. Das ist notwendige Voraussetzung dafür, dass BMG eine Verordnung zum Verbot von Frischzellen zur Anwendung am Menschen erlassen kann."
Kommentar: Es ist interessant, was das BMG da vorschlägt, obwohl wir keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen dürfen, können wir jetzt in „Ausnahmefällen" eine Herstellungerlaubnis dafür erlangen. Das ist ja mal wirklich gut durchdacht!
Zur Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und zum Gesetzesentwurf:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html?fbclid=IwAR0IHg79GQVaIIrRxYlJPF1_-bNYcXHa0iS_0m_MAPDwDKBUAeuOJCrVDvo unter Pressestelle/ Pressemeldungen.