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Neue Impfempfehlung: STIKO empfiehlt Impfung gegen Herpes zoster

Impfempfehlung

In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts jährlich mehr als 300.000 Menschen an Herpes zoster (Gürtelrose), circa fünf Prozent von ihnen entwickeln in Folge eine postherpetischen Neuralgie mit langanhaltenden quälenden Nervenschmerzen.

Besonders ältere Menschen sind betroffen, insbesondere Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

Indikationen für Impfung gegen Herpes zoster (Personen ≥ 50 Jahre):

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Für Personen ohne Grunderkrankung (Personen ≥ 60 Jahre) wird eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis max. 6 Monaten empfohlen.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) muss der direkte oder indirekte Nachweis des Varizella-zoster-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich vom Labor gemeldet werden (Labormeldepflicht).

Das bedeutet, dass die akute Infektion grundsätzlich nicht von Ihnen behandelt werden darf.

Ob es mit der Behandlung der postherpetischen Neuralgie anders aussieht, das lassen wir gerade von unserem Fachanwalt Dr. Frank Stebner juristisch abklären.

Zur Begründung der STIKO zur Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zoster-subunit-Totimpfstoff: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/50_18.html

VUH-Meldung: Gürtelrose erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall:https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/242-studie-guertelrose-erhoeht-das-risiko-fuer-herzinfarkt-und-schlaganfall.html


 

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