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Aktuelle Meldungen

Strafsache 22 KLs 14/18: Prozess gegen Heilpraktiker hat begonnen

Ohne Umschweife: Die Mitschrift vom zweiten Prozesstag am 5. April 2019, Landgericht Krefeld gegen den Heilpraktiker Klaus R. („Fall Brüggen-Bracht“) liest sich nicht schön.

Kurz gefasst wird deutlich...
Der Angeklagte hat:

  •  keine ausreichende Fachkunde in Zusammenhang mit dem angewendeten Verfahren erworben
  • die Sorgfaltspflichten erheblich verletzt
  • die Dokumentationspflichten erheblich vernachlässigt
  • Arzneimittel in der Praxis aus ungeeignetem Ausgangsmaterial hergestellt, für die er weder eine angemessene Ausstattung, geeignete Räumlichkeiten noch die Herstellungszulassung hatte
  • die nötigen Hygieneregeln erheblich verletzt 


Deshalb möchten wir Sie bitten, die Mitschrift zum Anlass zu nehmen, für sich einen Kurzcheck durchführen:

  • Habe ich für alle Verfahren, die ich in meiner Praxis anwende, die nötige Fachkunde und bin ich auf dem neuesten Stand?
  • Ist meine Dokumentation vollständig und komme ich meiner Verpflichtung nach § 630 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) uneingeschränkt nach?
  • Wenn Sie Arzneimittel in Ihrer Praxis herstellen (§ 67 AMG):
    • Haben Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (in der Regel der Gewerbeaufsicht) angezeigt und haben Sie dazu die geeigneten Räumlichkeiten und eine angemessene Ausstattung (z.B. eine kalibrierte Waage)?
    • Beachten Sie bei der Herstellung von Parenteralia die „Auslegungshilfe nach § 13 Abs. 2b“?
      Kennen Sie das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und haben Sie eichpflichtige Messgeräte (elektrische Fieberthermometer, (Personen)waagen und digitale Blutdruckmessgeräte…) beim Eichamt auch angezeigt (d.h. eine „Verwenderanzeige“ dort gemacht)?
    • Besitzen Sie einen aktuellen und vor allen Dingen einen individualisierten Hygieneplan (kein allgemeiner Aushang) und überprüfen Sie diesen jährlich?

 

Als Heilpraktikerverband ist es uns ein Anliegen, dass Sie rechtssicher und gesetzeskonform in Ihrer Praxis arbeiten. Einen guten Überblick, welche wesentlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regeln es in der Praxis zu beachten gilt, finden Sie deshalb auch in der nächsten Ausgabe unseres „Paracelsus-Magazins“.Wir bedanken uns herzlich bei Else Schnakenberg vom Verband Lachesis e.V., dass sie uns ihre Mitschrift zur Verfügung gestellt hat und freuen uns über den Dialog unter den Verbänden.

 

Hintergrundinformation:

Beitrag des Ärzteblattes vom 15. August 2016 „Warburg-Effekt: Wie 3-Bromopyruvat Krebs besiegen soll“: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/70026/Warburg-Effekt-Wie-3-Bromopyruvat-Krebs-besiegen-soll

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