Status quo: Fragen und Antworten zum Thema Eigenblut
Mit unserem letzten Sondernewsletter 07/2019 „Kollateralschaden durch Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ mussten wir Ihnen mitteilen, dass Sie die Eigenbluttherapie derzeit in Ihrer Praxis einstellen müssen. Seitdem sind etliche Fragen in unserem Vorstandsbüro eingegangen...
Das sind Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten:
1. Wie reagiert der VUH e.V. auf die Einschränkung durch das GSAV?
Antwort: Der Verband hat schon vorher reagiert. Bereits seit Neuauslegung des Transfusionsgesetzes 2017 treten wir permanent für den Erhalt der Eigenbluttherapie ein. Deswegen haben wir auch die Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz der Deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften intensiviert, mit der wir am 18. September 2019 auch wieder konferieren. Mit der ersten Gesamtkonferenz der Deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften haben wir auch das erste, bereits laufende Eigenblutverfahren gestützt, weil das juristisch Sinn macht und die Ergebnisse abgewartet werden mussten. Jetzt ist dieser juristische Weg leider ausgereizt. Zudem hat Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, als Sachverständiger zum Thema Eigenblut die Interessen des Berufsstands am 10.4.2019 im Deutschen Bundestag in Berlin vor dem Ausschuss für Gesundheit vertreten. Doch auch diese Bemühungen haben leider keine Früchte getragen. Derzeit verstärken wir unsere Arbeit mit dem BDH und den anderen Verbänden, um mit Hilfe unserer Anwälte zu prüfen, ob es noch andere gangbare Wege gibt, die Eigenbluttherapie wieder zurück zu erhalten.
2. Gelten die Bestimmungen des GSAV auch für die PRP?
Antwort: Ja! Das Gesetz umfasst mit Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) auch die Blutentnahme für das sogenannte „Vampir-Lifting“, denn die Blutentnahme für die „Platelet Rich Plasma-Therapie“ ist per Gesetz (TFG) als „Blutspende“ definiert und fällt damit ebenfalls unter die Verschreibungspflicht.
3. Soll ich in meiner Praxis eine Unterschriftenliste auslegen oder eine Petition starten?
Antwort: Nein! Die Erfahrung zeigt, dass solche Aktionen ein juristisch extrem gutes Fundament brauchen, um von den politischen Entscheidern wirklich ernsthaft wahrgenommen zu werden und nicht im Pool der Mini-Petitionen versanden. Bitte schenken Sie uns ein wenig Vertrauen, da wir bereits mit den anderen Heilpraktikerverbänden und mit anwaltlicher Hilfe Maßnahmen planen, um mit „einer Stimme“ zu sprechen, um uns deutlich vor dem Gesetzgeber zu positionieren.
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4. Stimmt es, dass man uns die invasiven Verfahren komplett wegnehmen will?
Nein! Mit den neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern, die am 22. März 2018 in Kraft getreten sind, hat der Gesetzgeber einheitliche Standards gesetzt: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker müssen in der Lage sein, wenn ihr Behandlungsvorschlag invasive Maßnahmen beinhaltet, diese Maßnahmen ohne Gefährdung der Patientengesundheit anzuwenden (Inhalte der Überprüfung 1.6.4.).
Aufgrund dieser jetzt gültigen Leitlinien hat das Bundesministerium auch von einer grundlegenden Reform abgesehen.
Mehr Informationen dazu:
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/485-gkm-2019-bmg-sieht-von-grundlegender-reform-des-heilpraktikerwesens-ab.html
5. Ist es richtig, dass der Heilpraktikerberuf in zwei Jahren abgeschafft wird?
Antwort: Nein! Das ist ein Gerücht. Es gibt auf Länderebene lediglich einen Austausch, der den Reformgedanken weiterführt. Nachdem wir im Juni die Ergebnisse der Europawahl für uns analysiert haben, haben wir uns an verschiedene Gesundheitspolitiker in Berlin gewandt. Ergebnis: Unser erstes Gespräch führen wir am 27.11.2019 mit Pascal Kober, Sozialpolitischer Sprecher der FDP.
Mehr Informationen:
https://www.heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/496-europawahl-2019-was-bedeuten-die-wahlergebnisse-fuer-uns-heilpraktiker.html
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Antworten weiterhelfen konnten und halten Sie natürlich auch weiterhin auf dem Laufenden.
07.08.2019