Arbeitsgruppe Corona gibt zwei neue Checklisten für praxisinternes QM heraus
24.04.2020 Ziel der Checklisten ist der Patientenschutz und damit die Eindämmung der COVID-19-Epidemie.
Die Checklisten können durch Ausfüllen individualisiert werden und laden zur Reflexion ein (Mache ich alles richtig?) und dokumentieren das regelkonforme Vorgehen (Ich mache alles richtig!).
Ein Exemplar ist für den Heilpraktiker und eines für den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Die ausgefüllte Checkliste dient als Gedächtnisstütze, eine zweite sollte für die dauerhafte Dokumentation im Praxishandbuch abgeheftet werden (auch für die Zeit „nach Corona“ als Beleg – z. B. bei einer amtsärztlichen Praxisbegehung vorzeigbar). In manchen Situationen, wenn eine besondere Absicherung gewünscht oder notwendig ist, kann diese Checkliste auch jeweils für einzelne Patienten sinnvoll sein. In diesen Fällen wird noch der Patientenname eingefügt.
Eine solche Checklisten-Dokumentation dient dem Qualitätsmanagement zur Steigerung der Patientensicherheit –trägt aber vor allem auch zur Sicherheit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in der Praxis bei.
Seit vier Wochen analysiert die AG Corona, als Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, tagtäglich die Verordnungslage und gibt Orientierungshilfen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker heraus.