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Aktuelle Meldungen

Update der Corona-AG: Neue Corona-Regelungen - Neues Ampelsystem

15.05.2020: Die Rechtslage bezüglich der „Corona-Vorschriften“ ändert sich stetig und in Nuancen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, Ihnen eine überarbeitete Ampel zu präsentieren. Sie ist detaillierter und gibt Ihnen umfangreichere Infos – auf einen Blick.



Zur aktuellen Situation
Die zur Eindämmung der Infektionsverbreitung erlassenen Ausgangsbeschränkungen wurden überall aufgehoben. Das heißt, dass es keinen dringenden (in der AV der Länder einzeln positiv /negativ aufgelisteten) Grund mehr geben muss, um den eigenen Hausstand verlassen zu dürfen.

Das war in erster Linie die Begründung, weshalb wir in unserer Tätigkeit beschränkt wurden. Man durfte unsere Praxen nur noch in dringenden Fällen aufsuchen und hatte so einen persönlichen Ausgangsgrund.

Nun dürfen Bürgerinnen und Bürger wieder überall hin, wohin sie gehen können (geöffnete Betriebe) und möchten. Unter dieser Voraussetzung kann es im Umkehrschluss nicht sein, dass die Behandlungen in Heilpraktikerpraxen weiter auf „medizinisch dringend notwendige“ beschränkt sind.

Dennoch sind die Kontaktmaßnahmen zu beachten (nur begrenzter Kontakt mit haushaltsfremden Personen max. 2 bis 5 Personen, je nach Bundesland, Abstandsregelung, Maske, keine Ansammlungen…), wenn man ausgeht.

Nach Meinung der Corona AG gilt aber für uns Heilpraktiker generell, dass wir, unserem Verständnis und unserer gesetzlichen Einordnung nach, medizinisch notwendig behandeln.

Deshalb ist - vor Prüfung der Ländervorschriften – der Rückschluss, dass Heilpraktiker überall fachlich unbeschränkt arbeiten dürfen, unter Einhaltung sonstiger Voraussetzungen (Anforderungen an die Hygiene lt. RKI, Kontakt- und Abstandsregelungen).

Nach wie vor gilt: Behandlungsdokumentation ist unerlässlich!

Entscheidend ist aber, dass aus den Verordnungen das „zwingend notwendig“ bzw. andere imperative oder einschränkende Bezeichnungen entfernt wurden.

Symbolerklärung:

  • Ein „laufendes Ampelmännchen“ bedeutet: Die Beschränkung ist aufgehoben.
  • Ein „stehendes Ampelmännchen“ bedeutet: „Verordnungslage in Überprüfung“
  • Außerdem gibt es Symbole zur Erläuterung der Maskenpflicht.

Wichtig:
Ab 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (Ausnahme: Niedersachsen: ab 30 bis 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner) muss laut dem Corona-Kabinett gehandelt werden. Dann kann es lokal wieder zu Einschränkungen kommen.
Wenn Sie vor Ort trotzdem noch von Einschränkungen betroffen sind, melden Sie uns diese In formation bitte weiter an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

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