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Aktuelle Meldungen

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in der Heilpraktikerpraxis

Fünf Fragen an die BGW – fünf Antworten

25.06.2020

Sonja Kohn, Sprecherin der AG Corona, im Gespräch mit Mareike Berger, Pressereferentin der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

 
1. Müssen Heilpraktiker/ Mitarbeiter und Patienten in der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Ja, auch in Praxisräumen müssen Heilpraktiker, Beschäftigte und Patienten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

2. Darf der Mindestabstand von 1,5 m zwischen Heilpraktiker/ Mitarbeiter und Patient während der Behandlung unterschritten werden?
Der Mindestabstand (1,5 m) zwischen Patient und Patientinnen sowie Heilpraktikerin und Heilpraktiker bzw. dem oder der Beschäftigten ist einzuhalten. Unter konsequenter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (s. Frage 3) dürfen sich der jeweilige Patient, die jeweilige Patientin und der zuständige Heilpraktiker, die zuständige Heilpraktikerin für die Dauer der Behandlung nähern.

3. Gibt es Tätigkeiten, bei denen eine FFP2-Maske plus Gesichtsschild getragen werden muss?
Bei therapeutischen Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann und der Patient oder die Patientin keine MNB tragen kann, haben Heilpraktiker und deren Beschäftigte immer mindestens eine FFP2-Maske zu tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.

4. Ist es Pflicht oder Empfehlung, dass sich die Patientinnen und Patienten die Hände waschen/ desinfizieren?
Patienten oder Patientinnen sollten sich nach Betreten der Praxis gründlich die Hände waschen oder desinfizieren.

5. Reicht es zur Kontaktverfolgung aus, den Terminkalender sauber zu führen?
Praxen sind verpflichtet, Kontaktdaten der Patientinnen und Patienten mit Zeitpunkt des Betretens/Verlassens der Praxis zu führen, damit Infektionsketten lückenlos nachverfolgt und die betreffenden Personen schnell informiert werden können. Die Erhebung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig. Es bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO.

Weitere Informationen und Hilfen sowie Antworten auf besonders häufige Fragen finden Sie auf der übergreifenden Corona-Infoseite der BGW https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus_node.html  und auf der Seite zu den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Logopädie, Ergo- und Physiotherapie https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Logo-Physio-Ergo-Corona_node.html .

 

 

Quelle Foto „Mareike Berger“: BGW