APS: Handlungsempfehlungen für Arzneimittelverordnungen
Patientinnen und Patienten haben seit Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei Medikamente einnehmen, die systemisch wirken und dauerhaft eingenommen werden (über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verordnung vom Arzt oder vom Heilpraktiker erfolgt ist oder der Patient sich selbst etwas „verordnet“ hat. Wichtig ist, dass sämtliche verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen bzw. freiverkäuflichen Arzneimittel aufgelistet werden, damit der Patient den Überblick behält und die Einnahme der verschiedenen Präparate erleichtert wird und damit weitere Behandler sich schnell einen Überblick verschaffen können.
Ziel des Medikationsplans ist es, die Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln zu erhöhen. Und das bedeutet, dass der Erfolg des Medikationsplan entscheidend davon abhängt, dass tatsächlich auch alle Arzneimittel auf dem Medikationsplan erscheinen und er vom Patienten auch zur jeweiligen Behandlung mitgebracht wird.
Jetzt hat das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die sektorenübergreifend allgemeingültige Standards für die Dokumentation einer Arzneimittelverordnung zusammenführt, um die Arzneitherapiesicherheit in Deutschland zu erhöhen.
Die Handlungsempfehlung „Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“ finden Sie hier: https://www.aps-ev.de/hempfehlungen/gute-verordnungspraxis-in-der-arzneimitteltherapie/
Einen Muster-Medikationsplan für Ihre Praxis im internen Mitgliederbereich finden Sie unter Downloads/ Punkt 7 „Qualitätsmanagement“.
Erstellt wird der Medikationsplan in der Regel von demjenigen, der die Patientin/ den Patienten hauptsächlich betreut. Aktualisiert wird vom jeweiligen Behandler. Das kann direkt handschriftlich auf dem Medikationsplan als auch durch einen „Arztbrief“ erfolgen.
Da der Medikationsplan Teil des Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes ist, ist es gewünscht und gewollt, dass die Arzneimittelverordnungen auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen werden.
Links:
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung zum Medikationsplan:
https://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
29.06.2020
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