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Rechtsfrage des Monats: Ist Heilpraktiker (für Psychotherapie) ein systemrelevanter Beruf?

Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sind systemrelevante Berufe bzw. kritische Infrastrukturen (KRITIS) „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“.

Der Sektor „Gesundheit“ gehört, mit den Branchen: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore, auf jeden Fall dazu. Um auf häufig gestellte Fragen antworten zu können („Ist mein Unternehmen kritisch? Wo finde ich Informationen dazu?“), hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Vorgaben der Länder zu einem Überblick zusammengestellt (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Sonstiges/Covid-19_Kritis_Schulen_Kitas.pdf?__blob=publicationFile).


Frage ist, ob auch der Heilpraktiker bzw. der Heilpraktiker für Psychotherapie als „systemrelevant“ gilt.



Frage:
Ich würde mich freuen, falls Sie mir mit folgender Frage weiterhelfen können. Die „Weisung 202003015 vom 30.03.2020–Weisung Verbesserungen für das KUG bis 31.12.2020“ der Arbeitsagentur besagt, dass im Falle einer geringfügigen Beschäftigung (§8 Abs.1 Nr.1 SGBIV) in einer systemrelevanten Branche oder einem systemrelevanten Beruf das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (§8 Abs.1 Nr.1 SGBIV) in einer systemrelevanten Branche oder einem systemrelevanten Beruf anrechnungsfrei ist und sich die Höhe des Kurzarbeitergelds in diesen Fällen nicht ändert. Die Stadt Berlin nennt in ihrer Konkretisierung der systemrelevanten Berufe „Psychotherapeuten, Psychiater, Psychologen/innen in niedergelassenen Praxen“ sowie „Seelsorger /innen aller Konfessionen". Haben Sie Kenntnis darüber, ob auch Heilpraktiker/innen für Psychotherapie und/oder psychologische Berater/innen als systemrelevant gelten?




Antwort:
Allen Verordnungen und Allgemeinverfügungen in den Bundesländern ist gemeinsam, dass die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten bleibt. Für die Tätigkeit der Therapeuten gibt es bestimmte Auflagen, die im Wesentlichen aber auch gleich sind. Dort wo ein Mindestabstand zum Patienten eingehalten werden kann (wie in der Psychotherapie) ist dies einzuhalten. Zu den anerkannten Gesundheitsberufen im vorgenannten Sinne gehören auch Heilpraktiker mit oder ohne Gebietsbeschränkung, die bei medizinischer Notwendigkeit Patienten behandeln können. Für HPP gilt dies noch in besonderem Maße, weil in dieser Krise die psychotherapeutische Versorgung von Patienten einen hohen Stellenwert hat. Auch wenn Heilpraktiker und insbesondere Heilpraktiker für Psychotherapie in der von Ihnen genannten Listung der „systemrelevanten Berufe“ nicht genannt sind, gehören sie doch dazu. Die Liste ist aus rechtlicher Perspektive nicht als abschließend zu beurteilen. Psychologische Berater sind außerhalb der Heilbehandlung tätig und deshalb gehört diese Berufsausübung nicht zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung. Ihr Dr. F. Stebner, RA u. FA Medizinrecht



Anmerkung der Redaktion:
Dazu das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im o.g. Überblick:

„Die in den Quellen enthaltenen Listen von Infrastrukturbereichen oder Berufsfeldern werden in der Regel als nicht abschließend bezeichnet („insbesondere“, „unter anderem“ o. ä.). Im Zweifelsfall bitte mit den zuständigen Behörden in Ländern (und ggf. auch Kommunen) in Kontakt treten.“


Interessante Links:

 

Rechtsmeldung EU Coronavirus, 30.03.2020, Europäische Leitlinien für systemrelevante Berufe
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/rechtsmeldung/eu/europaeische-leitlinien-fuer-systemrelevante-berufe-234970

29.06.2020