Verfassungsrechtliches Gutachten zum Heilpraktikerwesen
Am 09. September 2020 hat der BDH die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu einer gesundheitspolitischen Frührunde in den Dachgarten des Deutschen Reichstagsgebäudes eingeladen.
Dort wurde das verfassungsrechtliche Gutachten zum Heilpraktikerwesen von Herrn Professor Dr. jur. Helge Sodan vorgestellt. Schirmherr der Veranstaltung war der Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne von der CDU.
Der BDH hatte Professor Sodan mit dem Gutachten beauftragt, nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 30. Oktober 2019 ein Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben hatte, das mögliche Veränderungen des Berufsstands der Heilpraktiker beurteilen soll.
Wir, der Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V. und der Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V., waren ebenfalls eingeladen, denn der VUH und der VFP e.V. haben den BDH bei diesem Rechtsgutachten finanziell unterstützt.
Uns war es, wie auch dem BDH wichtig, eine rechtliche Einschätzung für unsere Mitglieder und den Berufsstand zu erhalten, auf der wir unsere künftigen Schritte aufbauen können.
Daher hat der BDH den renommierten Rechtswissenschaftler Professor Dr. jur. Helge Sodan mit einem eigenen Rechtsgutachten beauftragt, um die in der Ausschreibung des BMG genannten Fragestellungen gutachterlich zu prüfen.
Stabiles rechtliches Fundament bietet Sicherheit
In Berlin stellte nun Professor Sodan die Ergebnisse seines, unter Mitarbeit von Bernhard Hadank erstellten, Gutachtens vor.
Im Vergleich zu anderen Heilberufen seien die rechtlichen Grundlagen des Berufsstandes qualitativ wie auch quantitativ sehr begrenzt. Daher könne eine Reform des Berufs und ein klar umrissenes Berufsrecht Sicherheit für den Berufsstand vermitteln. Bei einer Neu- oder Umgestaltung müsse die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern berücksichtigt werden. Der Bund habe zwar die Möglichkeit, Fragen der Zulassung zu einem Heilberuf zu regeln, die Ausgestaltung der Berufsausübungsmodalitäten bleibe aber den Ländern vorbehalten.
Für unseren Berufsstand besonders wichtig sind die Einschätzungen Professor Sodans zu einer möglichen Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Diese würde einen schweren Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Berufsfreiheit zu Lasten der Heilpraktiker bedeuten. Es lägen keine nachweisbaren oder höchstwahrscheinlichen schweren Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut wie dem Schutz der Gesundheit der Patienten vor, die eine solche Abschaffung rechtfertigen könnten. Entsprechende Reformvorhaben wären somit verfassungswidrig.
Eine Reform des Heilpraktikerwesens mit einem klar umrissenen Berufsrecht könne laut Sodan Sicherheit bieten und sollte deshalb durchaus erwogen werden. Dafür kämen verschiedene Ansätze in Betracht, die von bloßen organisatorischen Umgestaltungen bis hin zu grundlegenden Veränderungen der rechtlichen Grundlagen des Heilpraktikerwesens reichen können. Es empfehle sich die Wahl von Reformansätzen, die zugleich der freien Berufsausübung der Heilpraktiker sowie der Patientensicherheit gerecht werden. So käme neben einer Verkammerung der Heilpraktiker auch eine organisatorische Strukturierung und Harmonisierung der Ausbildungsinhalte in Frage.
Die sich dem Vortrag anschließende Diskussion hat uns gezeigt, dass bei den Politikern durchaus ein großes Wohlwollen unserem Berufsstand gegenüber herrscht. Allerdings machten die Politiker keinen Hehl daraus, dass sie von uns Heilpraktikern Einigkeit fordern sowie gemeinsam benannte Ansprechpartner für die Politik. Die Vielzahl der Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sei für sie unüberschaubar und erschwere eine konstruktive Arbeit. Die Initiative der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften begrüßten sie daher ausdrücklich.
Wir werden nun mit dem BDH alle von Professor Sodan aufgezeigten Reformoptionen gemeinsam mit den anderen Heilpraktikerverbänden und mit der Politik diskutieren und die Vor- und Nachteile sorgfältig analysieren und abwägen. Mit dem Verlauf der politischen Frührunde waren wir sehr zufrieden und danken Professor Sodan herzlich für seine fundierte Einschätzung der rechtlichen Situation unseres Berufsstands.
Das schriftliche Gutachten von Professor Sodan ist bereits publiziert und kann hier oder im Buchhandel bestellt werden:
24.09.2020
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