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Aktuelle Meldungen

Neuigkeiten in puncto Rechtsgutachten

Im letzten Jahr haben wir, um uns auf das BMG-Gutachten zum Heilpraktikergesetz vorzubereiten zwei Rechtsgutachten unterstützt, um rechtliche Einschätzung für unsere Mitglieder und unseren Berufsstand zu erhalten, auf der wir unsere künftigen Schritte aufbauen können.


  1. Das verfassungsrechtliche Gutachten von Herrn Professor Dr. jur. Helge Sodan „Rechtliche Grenzen der Umgestaltung des Heilpraktikerwesens“ in Kooperation mit dem VFP und dem BDH, aus dem u.a. deutlich hervorgeht, dass eine Abschaffung des Heilpraktikerberufes unverhältnismäßig ist.
    Zum Gutachten: www.duncker-humblot.de/buch/rechtliche-grenzen-der-umgestaltung-des-heilpraktikerwesens-9783428181452/?page_id=0&typ=buc

    2. Das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. René Sasse, das gerade aktuell fertig gestellt worden ist und auch die Initiative des Freien Heilpraktiker e.V. stützt.

    Dazu schreibt RA Sasse in seinem Newsletter:

    „Die Politik strebt an, das Heilpraktikerrecht zu reformieren. Die Heilpraktikerschaft wurde aufgefordert, hierzu eigene Reformideen zu entwickeln und in den Diskussionsprozess einzubringen. Durch eigene Vorschläge soll verhindert werden, dass dem Beruf „Heilpraktiker“ unsachgemäße, fremdbestimmte Regelungen auferlegt werden. Die autonom entwickelten Konzepte sollen das Berufsbild modernisieren und zukunftssicher ausgestalten.
    Die Fragen 3 bis 5 des von mir verfassten Rechtsgutachtens untersuchen mögliche gesetzgeberischen Maßnahmen aus den Bereichen Berufszugang und Berufsausübung. Das Ziel ist dabei, sowohl den Gesundheitsschutz der Patienten und der Bevölkerung zu verbessern, als auch das traditionelle Berufsbild des Heilpraktikers zu schützen. Der rechtliche Wandel soll die Identität der Heilpraktikerschaft bewahren. Die Begutachtung erfolgt aus rechtlicher Sicht; eine berufspolitische Bewertung ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden. Das Gutachten zeigt den rechtlichen Gestaltungsspielraum auf. Es bleibt Berufsverbänden, Fachgesellschaften und Berufsangehörigen vorbehalten, diese Optionen zu bewerten und konkrete Schlussfolgerungen daraus abzuleiten.“


Seit 2018 haben sich deshalb aktiv in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften als auch in der „Offenbacher Runde“, zum Teil miteinander vernetzte Arbeitsgruppen zu den im BMG-Gutachten relevanten Punkten gebildet, um den Erhalt des Heilpraktikerberufes zu stärken und den Berufsnachwuchs nachhaltig zu fördern.

Zum Rechtsgutachten von Dr. René Sasse geht es hier: www.heilpraktikerrecht.com/gutachten

Der VUH e.V. leitet oder begleitet zurzeit 5 Arbeitsgruppen und ist an zahlreichen weiteren Projekten beteiligt. Derzeit bauen wir unsere politischen Kontakte auf Länder- und Bundesebene sowie unter den Berufsverbänden und Fachgesellschaften weiter aus.

 

Stand 08.03.2021