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Rechtsfrage des Monats: Videositzung mit Jitsi meet Datenschutz-konform?

Unsere Rechtsfrage kommt diesmal aus unserem Datenschutzforum und wurde vom Team activeMind.legal beantwortet.

Frage:
Ich erwäge Videositzungen für meine Tätigkeit als HP Psy mit Jitsi meet anzubieten. Da man sich über den Konferenznamen einwählen muss, sehe ich das als sicher an. Auch benutze ich da mein i-Pad oder wähle mein Mac. Ist das richtig so? Ich benutze „Lemniscus“ für meine Rechnungen. Dieses bietet Zoom an. Wäre das eine bessere Möglichkeit? Dürfen Termine mit Vornamen in den Kalender meines iPhones eingetragen werden? Offiziell benutze ich Lemniscus, aber es ist für mich in Koordination mit meinen privaten Terminen eine Gedankenstütze.


Antwort:
Vielen Dank für Ihre Fragen. Sie reißen gleich mehrere Problemfelder an.
Was den Einsatz einer Videolösung angeht, darf ich auf unsere Beitragsreihe verweisen.
Jitsi und Zoom sind neben anderen Lösungen hier behandelt: www.activemind.de/magazin/vergleich-videokonferenz

Was es allgemein beim Einsatz von Videolösungen zu beachten gibt, können Sie hier nachlesen: www.activemind.de/magazin/videotelefonie

Welche Technik Sie selbst für den Zugang einsetzen, ist grundsätzlich beliebig, solange diese die nach DSGVO geforderte Sicherheit bieten. Auch hierzu möchte ich auf ausführliche Informationen verweisen: www.activemind.de/magazin/technische-organisatorische-massnahmen-dsgvo

Ein möglicherweise zusätzliches Problem ist die Verarbeitung von geschäftlichen Daten neben privaten Daten auf einem primär privat genutzten Gerät. Werden etwa Daten von Patienten oder andere nicht rein private Daten über Apps verarbeitet oder beim Hersteller gesichert, wird dies ggf. eine regelungsbedürftige Verarbeitung im Auftrag sein.

 

Stand 08.03.2021