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Aktuelle Meldungen

Bundestagswahl 2021: Was sind die möglichen Koalitionen?

Diese zwei Koalitionen sind derzeit am wahrscheinlichsten:

  1. Rot-grün-gelbe Koalition („Ampel-Koalition“): SPD, Grüne, FDP
  2. Schwarz-gelb-grüne Koalition („Jamaika-Koalition“): Union, FDP, Grüne

 

 

Weitere mögliche Koalitionen sind:

  1. Schwarz-rot-grüne Koalition („Kenia-Koalition“): Union, SPD, Grüne
  2. Schwarz-rot-gelbe Koalition („Deutschland-Koalition“): Union, SPD, FDP
  3. Schwarz-rote Koalition („Groko“): Union, SPD

 

Ein kurzer Rückblick:


Am 27. Oktober 2019 konnten wir zusammen mit dem VFP in Berlin ein ausführliches Gespräch mit dem sozialpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, führen. Der Austausch war ermutigend, denn die FDP hatte sich mit dem Beschluss vom 9. April 2019 zum Erhalt des Heilpraktikerberufs positioniert. Anschließend folgte am 11. Dezember 2019 ein konstruktives Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche von Bündnis 90/ Die Grünen. Gesprächsinhalte waren: Ausbildung, Qualitätssicherung, invasive Verfahren und das Rechtsgutachten des BMG. Dann hatte Corona unsere berufspolitischen Aktivitäten fest im Griff. Wir intensivierten unsere Arbeit in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker und Fachverbände und tauschten uns v.a. online aus. Am 27. Juli 2020 ging Dr. Werner Weishaupt, Präsident unseres Partnerverbandes VFP, für uns in Dialog mit Marja-Liisa Völlers, Abgeordnete der SPD.

 

Am 1. September 2020 nahmen wir gemeinsam mit anderen Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften an einem Online-Meeting mit den Gesundheitspolitiker:innen Emmi Zeulner (CSU) sowie Dr. Roy Kühne und Alexander Krauß (beide CDU) teil und haben schließlich am 24. Juni 2021 in Berlin das „Eckpunktepapier“ an Minister Jens Spahn mit überreicht. Darüber hinaus hatten wir regen Austausch mit etablierten mit Politiker:innen sowie neu antretenden Parteien auf Länderebene und regional.


Das waren die „Kern-Botschaften“ vor der Bundestagswahl:

CDU:

„Für CDU und CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl erkennen CDU und CSU an, dass einige Patientinnen und Patienten der Naturheilmedizin und Naturheilmitteln eine große Bedeutung zumessen. Wir werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus Leistungen, zum Beispiel bei homöopathischen Arzneien, zu wählen. Wir planen keine Änderungen an der Apothekenpflicht für homöopathische Mittel.


Die Existenzgrundlage der freien und selbstständigen Heilpraktiker bleibt gesichert.
Bislang gibt es für den Beruf des Heilpraktikers keine rechtlich verbindliche Berufsordnung. Eine einheitliche Ausbildung zum Heilpraktiker wird allerdings von vielen Seiten gefordert. Wir werden prüfen, ob und wenn ja, welche Reformen im Bereich der Heilpraktiker-Ausbildung sinnvoll und notwendig sind, um die Qualität für Patientinnen und Patienten auch in Zukunft zu sichern.“

 


SPD:

„Im Koalitionsvertrag haben sich die SPD und die CDU/CSU darauf verständigt, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung zu überprüfen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat hierzu leider erst sehr spät ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Erstellung sich durch die Corona-Pandemie nochmals weiter verzögert hatte. Es ist erst in diesem Sommer fertiggestellt worden. Nun haben die entsprechenden Verbände, z.B. der Heilpraktiker, Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Diese Konsultationsphase läuft noch immer und muss abgewartet werden. Aufgrund der bevorstehenden Bundestagswahl wird das Ergebnis erst im kommenden Parlament diskutiert werden können, da es dem bisherigen noch nicht abschließend vorgelegen hat. Unabhängig von der Frage, inwieweit das Spektrum der heilpraktischen Behandlung künftig reichen wird, stellt die SPD-Bundestagsfraktion den Heilpraktikerberuf nicht in Frage.“

 

FDP:

„Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Seit jeher verteidigen wir Freie Demokraten daher Vielfalt und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen. Dies bedeutet für uns aber auch, dass wir das Recht verteidigen, wenn Menschen auf Behandlungen aus eigener Entscheidung verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sind. Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen.

Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Darunter viele Menschen, die nach schulmedizinischen Methoden als „austherapiert“ gelten. Menschen erleben Linderung oder Heilung ihrer Leiden. Sie entscheiden sich bewusst und verantworten ihre Entscheidungen selbst. Als Freie Demokraten urteilen wir nicht über Weltanschauungen und intimste Empfindungen anderer und verteidigen sie gegen Fürsorge-Überlegungen Dritter.“


Grüne:

„Viele Menschen greifen offenkundig auf die Dienstleistungen von Heilpraktiker*innen zurück. Wir GRÜNE sind für ein Gesundheitssystem, in dem unterschiedliche Berufe auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Hierzu wollen wir auch diesen Beruf weiterentwickeln.


Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine Weiterentwicklung des bestehenden Heilpraktikerrechts mit dem Ziel aus, die Anforderungen an die Tätigkeiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bundesweit zu überprüfen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus halten wir es für richtig, bestimmte bei anderen Gesundheitsberufen übliche Anforderungen auch auf die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker zu übertragen. Dazu gehören etwa Dokumentationspflichten, die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung, zur Qualitätssicherung sowie zum Abschluss einer Berufshaftpflicht.“



Das heißt also, wir dürfen gespannt sein.


Wir freuen uns jedenfalls auf unsere neuen und unsere alten Ansprechpartner:innen in der Politik und sind weiterhin mit Herz und Verstand für Sie im Einsatz.



Weiterführender Link: Heilpraktiker sind bunt – nicht braun!

 

Stand 05.10.21