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Rechtsfrage des Monats: Informative Beiträge auf Instagram/FB über Krankheiten verboten?

Dürfen Heilpraktiker:innen auf Instagram/Facebook Artikel veröffentlichen, die sich mit Themen befassen, die sie in der Praxis behandeln? Welche Rolle spielen dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetz? Unser Rechtsexperte RA D. Benjamin Alt klärt auf.

 
Frage:

Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist, auf Instagram, Facebook & Co. Artikel über z.B. Kopfschmerzen oder Ängste usw. zu verfassen, in denen ich beschreibe, was es für Arten gibt, wie sich das Ganze äußern kann etc. Dies sind Themen, die ich in meiner Praxis behandle und über die ich gerne informative Artikel schreiben würde.


Weiter unten würde ich schreiben: „Gerne können Sie mich bei weiteren Fragen kontaktieren“. Handle ich dabei gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs bzw. das HWG?


Antwort:

Wettbewerbsrechtlich ist dies leider sehr bedenklich und sollte unterlassen werden. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) muss unbedingt unterbunden werden, dass ein Patient in die Irre geführt wird.
Dies hört sich nunmehr sehr drastisch an. Eine Irreführung wird jedoch von Gerichten schon angenommen, wenn ein gewisser Therapienutzen dargestellt wird, obwohl er nicht bewiesen werden kann. Letztlich ist hier nur eine placebo-kontrollierte Doppelblindstudie nach dem Goldstandard vollkommen akzeptiert. Genau derartige Studien liegen jedoch in der Medizinwelt kaum vor. Deshalb ist es extrem schwierig, Werbung für konkrete Therapiemaßnahmen zu machen und dabei auf konkrete Beschwerden oder Indikationen zu verweisen. Manche Praxen arbeiten hier mit Haftungsausschlüssen. Die Gerichte sind allerdings auch hier sehr streng. Eine rein informative Darstellung stellt übrigens immer noch Werbung dar und ändert rein gar nichts an der juristischen Bewertung. Deshalb empfehle ich die Werbung, wie Sie sie geplant haben, eher nicht durchzuführen. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Alt & Partner


Stand 26.11.2021