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Aktuelle Meldungen

Update: Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht – 15. März 2022

Bayern

Online-Meeting zum Thema Corona/Impfen mit der Bayerischen Staatskanzlei

Am 20. Januar 2022 hatte die Bayerische Staatskanzlei fünf primär bayerische Heilpraktikerberufsverbände sowie den VUH als bundesweiten Berufsverband zu einer Videokonferenz zum Thema Corona/Impfen eingeladen.


Die Heilpraktikerberufsverbände hatten die Möglichkeit, aufzuklären, dass die Impfquote der Heilpraktikerschaft derjenigen der Gesamtbevölkerung entspricht und dass bayerische Heilpraktiker:innen nicht mitverantwortlich (Mehr Informationen hierzu: Corona Bayern: Söder nennt bei Anne Will Gründe für die fatale Lage – „Kuhohren nach Impfung“ (merkur.de)) für die geringe Impfbereitschaft im Freistaat Bayern seien.


Gleichzeitig machten die Verbändevertreter:innen deutlich, welche Ängste und Bedenken geimpfte sowie ungeimpfte Mitglieder bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten.


Das mag mit ein Impuls gewesen sein, dass Bayern den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorerst aussetzen wollte (Bayern will einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aussetzen | BR24). Auch Bayern will die Teil-Impfpflicht mit Verzögerung nun doch umsetzen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat weitere Information an die Spitzenverbände der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach §20a IfSG betroffenen Einrichtungen und Unternehmen weitergegeben.

Sollte Sie als bayerisches VUH-Mitglied unser Sondernewsletter zur Information des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht erreicht haben, senden wir Ihnen diesen gerne noch einmal zu.


Link:
www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-bei-einrichtungsbezogener-impfpflicht-noch-zu-viele-fragen-offen-bund-muss
  

 

Saarland


Am 4. Februar 2022 fand ein Impfgipfel im Saarland per Videoschaltkonferenz statt. Eingeladen hatte Staatssekretär Stephan Kolling, dabei waren u.a. Wohlfahrtsverbände, Träger aus dem Gesundheitsbereich sowie zwei Heilpraktikerberufsverbände. Ziel der saarländischen Landesregierung war es, über die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufzuklären. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich kritisch zu äußern. Der saarländische Impfgipfel wurde von Herrn Staatssekretär Kolling sachlich und wertschätzend moderiert.

Unseren saarländischen Mitgliedern steht im internen Mitgliederbereich im Einvernehmen mit dem saarländischen Landkreistag ein Rundschreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Impfpflicht im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeit zur Verfügung.

Link: www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=112430

 

Nordrhein-Westfalen


Über die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften hat uns für unsere Mitglieder in NRW folgende Information erreicht: Personen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a IfSG fallen, sollen prioritär Novavax als Impfstoff erhalten.
Mitgliedern aus NRW stellen wir im internen Bereich unter „Allgemeine Infos“ die Vorlage Bescheinigung des Unternehmens/der Einrichtung über die Impfverpflichtung nach §20a IfSG zur Vorlage in einer Impfstelle (Arbeitgeberbescheinigung) zur Verfügung.


Landeshauptstadt Stuttgart, Gesundheitsamt


Das Gesundheitsamt Stuttgart hat uns mit einem Schreiben vom 10. März 2022 informiert, dass die in Stuttgart betroffenen Einrichtungen ab 16. März 2022 zur unverzüglichen Mitteilung an das Gesundheitsamt verpflichtet sind, sofern Mitarbeitende bis zum Ablauf des 15. März 2022 keinen oder keinen glaubhaften bzw. auswertbaren Nachweis über ihren Covid-Immunstatus bei den Einrichtungen erbracht haben.

Hierzu soll das vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Online-Portal genutzt werden.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern aus Stuttgart, das komplette Informationsschreiben des Gesundheitsamtes Stuttgart zu lesen, das Sie im internen Mitgliederbereich unter „Allgemeine Infos“ finden.


Weiterhin sind für die betroffene Person in Stuttgart folgende Vorgaben dringend empfohlen:

 

  • Selbstbeobachtung auf Symptome, ggf. Krankmeldung und Testung (möglichst PCR/NAT)
  • Tägliche Routinetestung (mindestens mittels Antigenschnelltest als Selbsttest)
  • Konsequentes Tragen von FFP2-Masken
  • Gute Belüftung in Arbeitsräumen und -bereichen
  • Keine gemeinsamen Pausen mit anderen Mitarbeitenden (v.a. kein gemeinsames Essen/Trinken in Pausenräumen/Kantine o.Ä.)
  • Keine gemeinsame Anfahrt mit anderen Mitarbeitenden

 

Bitte lesen Sie auch die für Heilpraktiker:innen relevanten aktualisierten Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im internen Mitgliederbereich.

 

Stand: 17.03.2022

  • Geändert am .