Praxisführung: Welche Arten von Krankenbesuchen gibt es?
Heilpraktiker:innen dürfen entweder an ihrem Praxissitz oder in Hausbesuchen tätig sein. Unter einem Hausbesuch wird ein Besuch in der Wohnung der Patientin/des Patienten zu diagnostischen und/oder therapeutischen Zwecken verstanden, wenn diese:r wegen der Schwere der Erkrankung oder aufgrund des Allgemeinzustandes nicht in der Lage ist, in die Praxis zu kommen.
In unserem Newsletter 02/2022 haben wir berichtet, dass Hausbesuche üblicherweise im Radius von 25 km rund um die Praxis als zulässig angesehen werden und dass die Gefahr besteht – wenn die aufsuchende Behandlung über den vorbezeichneten Radius hinaus geht – dass dies als Heilkunde im Umherziehen missverstanden werden könnte, also als ein Verstoß gegen §3 des Heilpraktikergesetzes wäre. Unter Umherziehen ist gemeint, dass Sie weder in Ihren Praxisräumlichkeiten noch im Hausbesuch tätig sind.
Auf Anregung eines aufmerksamen Mitgliedes möchten wir gerne präzisieren.
Eine Art „Kilometer-Begrenzung“ für Krankenbesuche gibt es nicht. Es gibt keine Regelung, die besagt, dass Heilpraktiker:innen nur 25 km vom Praxissitz entfernt behandeln dürfen.
Kap. 9 GebüH zeigt auf, dass ein Hausbesuch maximal 25 km vom Praxissitz aus als solcher möglich ist (Nr. 10.2). In Ausnahmefällen kann bei betreuten Patient:innen auch ein Fernbesuch über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort erfolgen (Nr. 10.7).
Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um ein Reise, die länger als 6 Stunden dauert, können pro Kilometer Reisekosten in Anrechnung gebracht werden.
„Aufgesucht werden Patient:innen, die in der Praxis nicht behandelt werden können, weil sie nicht in der Lage sind, diese aufzusuchen, z.B. weil sie wegen der Erkrankung Fieber haben und bettlägerig sind. Eine Gesamtbetrachtung zieht die Umstände des Behandlungsfalles mit ein. Ist bei Ihnen z.B. eine Patientin schon länger in Behandlung, ist sie weiter weg verzogen und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Behandlung in die Praxis kommen, ist sie aber behandlungsbedürftig und wünscht einen Hausbesuch, kann auch in weiterer Entfernung das Aufsuchen der Patientin als Hausbesuch eingestuft werden.“, so unser Rechtsexperte Dr. Frank Stebner.
Stand: 30.06.2022