Reminder: Masernschutzimpfung – Übergangsfrist abgelaufen
Seit 1. August 2022 gilt für praktizierende Heilpraktiker:innen und ihre Mitarbeitenden uneingeschränkt die Masernimpfplicht bzw. die Pflicht, eine ausreichende Immunität oder eine medizinische Kontraindikation nachzuweisen.
Bisher galt die Nachweispflicht lediglich für Personen, die ab dem 1. März 2020 – also mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes – in Ihrer Praxis tätig geworden sind bzw. für Sie selbst, wenn Sie ab diesem Datum eine Praxis eröffnet haben.
Für Heilpraktiker:innen und Ihre Mitarbeitenden, die bereits vor dem 1. März 2020 in der Einrichtung tätig waren, gab es eine Übergangsfrist, die zum 31. Juli 2022 ausgelaufen ist.
Das heißt: Wer den Masernschutz seiner Mitarbeitenden oder bei sich selbst bisher noch nicht überprüft hat, sollte dies möglichst schnell nachholen. Der ausreichende Masernschutz ist eine gesetzliche Tätigkeitsvoraussetzung.
Falls kein entsprechender Schutz vorliegt, gilt dasselbe, was wir schon von der sektoralen Impfpflicht kennen:
- Wenn kein Nachweis vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Nachweises bestehen, ist das Gesundheitsamt zu informieren (inkl. Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten)
- Die entsprechende Behörde kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.
- Wer seinen Informationspflichten nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € rechnen.
Die Impfpflicht und damit auch die Nachweispflicht gilt nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.
Links:
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) mit ausführlichen Informationen (kein reiner Gesetzestext):
www.masernschutz.de
Masernschutz: Gesundheitsämter fragen nach
https://heilpraktikerverband.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/692-masernschutz-gesundheitsaemter-fragen-nach
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2022 – 1 BvR 469/20, Rn. 1-171
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220721_1bvr046920.html
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (BTDrucks 19/13452)
https://dserver.bundestag.de/btd/19/134/1913452.pdf
Masern: Der Zwang zum Kombinationsimpfen wird Folgen haben
www.aerzteblatt.de/archiv/215468/Masern-Der-Zwang-zum-Kombinationsimpfen-wird-Folgen-haben
Gericht: Bub darf mit Masern-Einzelimpfung in Kindergarten
www.zeit.de/news/2022-05/06/gericht-bub-darf-mit-masern-einzelimpfung-in-kindergarten?utm_referrer=https%3A%2F%2Fmartin-hirte.de%2F
Einzelimpfstoff gegen Masern reicht für Kindergarten
www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgansabach-18s2200535-masernimpfung-kind-betretungsverbot-kindergarten
VG Ansbach, Entscheidung vom 5. Mai 2022, Az. AN 18 S 22.00535 (jlwj)
https://rewis.io/urteile/urteil/vtd-05-05-2022-an-18-s-2200535
Stand: 13.09.2022