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Aktuelle Meldungen

Steuerfrage des Monats: Einnahmen per EC

Seit Anfang 2016 beinhaltet unser Newsletter die Rubrik „Rechtsfrage des Monats“. Ab sofort wollen wir aber auch die anderen Experten unserer Foren zu Wort kommen lassen und haben diesmal eine Expertenantwort aus dem Steuerforum ausgewählt. Frage ist, wie EC-Einnahmen am besten dokumentiert werden können. Unser Experte Steuerberater John Pohlmann klärt auf.

Frage:
Reicht eine vom Quittungsblock ausgestellte Quittung OHNE Diagnose für meine EC-Einnahmen? Muss dort die Steuernummer drauf bzw. der Hinweis zur Steuerbefreiung? Wie würde ich diese Quittung korrekt ausstellen?


Antwort:
Grundsätzlich werden mit Quittungen Barzahlungen dokumentiert. Wie bereits an anderer Stelle erklärt, besteht keine Verpflichtung zur Rechnungstellung für bestimmte steuerbefreite Umsätze.


Die Dokumentation der EC-Einnahmen lässt sich ja auf dem Praxiskonto nachvollziehen.

Sollen Quittungen trotzdem zum Einsatz kommen muss die Quittung vollständig ausgefüllt werden, dazu gehört auch die Beschreibung der Leistung, z. B. therapeutische Behandlung, und auf jeden Fall der Hinweis der EC-Zahlung statt Barzahlung. Den Hinweis auf die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiungsvorschrift halte ich für geboten, denn die Quittung stellt dann die Rechnung dar und sollte den Anforderungen des §14 Abs. 4 UStG, bzw. bei Kleinbetragsrechnungen bis 250,- €; §33 UStDV, entsprechen. Viele Grüße Ihr John Pohlmann

Stand: 20.10.2022