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Aktuelle Meldungen

IfSG & STIKO: Neue Meldepflichten für Labore und Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Wer sich auf die Heilpraktiker-Überprüfung vorbereitet, muss in puncto IfSG absolut sattelfest sein. Deshalb ist die jüngste Änderung des Infektionsschutzgesetzes insbesondere für angehende Heilpraktiker:innnen interessant:
Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 16. September 2022 sind alle Nachweise von Neisseria (N.) gonorrhoeae (nicht mehr nur von N. gonorrhoeae mit verminderter Empfindlichkeit gegenüber Azithromycin, Cefixim oder Ceftriaxon) sowie von Chlamydia trachomatis (nur Serotypen L1-L3) gemäß § 7, Abs. 3 IfSG an das Robert Koch-Institut nichtnamentlich zu melden.
Folglich gilt automatisch das Feststellungs- und Behandlungsverbot nach §24 IfSG, denn:
„Die Feststellung oder die Heilbehandlung einer in §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder in §34 Abs. 1 Satz 1 genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in §7 genannten Krankheitserreger oder einer sonstigen sexuell übertragbaren Krankheit darf nur durch einen Arzt erfolgen.“


Weiterhin wichtig: Nach Wegfall der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Sie empfiehlt künftig eine jährliche Auffrischimpfung für Personen mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen) sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko (medizinisches und pflegerisches Personal). Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren wird das Erreichen einer Basisimmunität empfohlen, bestehend aus mindestend 2 Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (Impfung oder Infektion). Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird aufgrund der Seltenheit schwerer Verläufe jetzt keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen. Der Beschlussentwurf ging am 25. April 2023 in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren.


Links:
Meldung des RKI zur Umsetzung der neu eingeführten Meldepflichten nach §7 Abs. 3 IfSG – Meldung von Neisseria gonorrhoeae und Chlamydia trachomatis (Serotypen L1-L3):
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/G/Gonorrhoe/Meldepflicht_IfSG.html

Pressemitteilung der STIKO – Aufnahme der COVID-19-Impfung in die allgemeinen STIKO-Impfempfehlungen 2023: www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2023-04-25.html

 

Stand: 11.05.2023