Steuer- und Rechtsfrage des Monats: Über PayPal bezahlen?
Bargeldloses Bezahlen gehört für viele von uns bereits zum Alltag. Manche Patient:innen wünschen sich dabei eine besondere Flexibilität. Dass in so mancher Praxis bereits ein EC-Gerät steht, ist nicht mehr selten. Doch wie verhält es sich, wenn Patienten/Klienten mit PayPal bezahlen wollen? Was ist aus steuerlicher und (datenschutz)rechtlicher Sicht zu beachten?
Drei Fragestellungen zu PayPal – drei Antworten
Steuerliche Aspekte:
Frage 1:
Ich habe eine internationale Klientin, die mich über PayPal bezahlen möchte. Ist es in Ordnung, mein bis jetzt nur privates PayPal-Konto dafür zu benutzen und dann das Geld von meinem eigenen PayPal- oder Bankkonto auf mein Geschäftskonto zu überweisen? Oder sollte/muss ich ein PayPal-Konto einrichten, das nur für das Geschäftskonto ist?
Antwort 1:
Mit der Bezahlung über das „private“ PayPal-Konto verliert es aus steuerlicher Sicht die Qualifikation als Privatkonto, da es gemischt (privat und betrieblich) genutzt wird. Folge daraus wäre die lange Aufbewahrungspflicht und einer Vorlagepflicht wie bei den Geschäftsunterlagen.
Vorzugswürdig ist aus meiner Sicht die Trennung von privatem und geschäftlichen Bereich, eine Pflicht besteht aber nicht. Viele Grüße, Ihr John Pohlmann
Rechtliche Aspekte:
Frage 2:
Spricht aus rechtlicher Sicht etwas gegen Bezahlung einer Fernberatung/Fernbehandlung als Vorkasse per PayPal über „Geld senden“ oder als Sofortüberweisung z.B. über Klarna?
Vorab erhält der Klient die Datenschutzerklärung/Honorarvereinbarung/ggf. Behandlungsvertrag. Wenn er sein Einverständnis gibt, erhält er die Rechnung mit der Zahlungsaufforderung.
Antwort 2:
Wenn die Formalien (schriftlicher Vertragsschluss/Honorarvereinbarung, Datenschutzerklärung) erledigt sind, kann nach dem Inhalt der Honorarvereinbarung auch eine Bezahlung in der von Ihnen vorgesehenen Weise erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewünschte Zahlung als ein Gegenstand der Honorarvereinbarung aufgenommen ist. Ihr Dr. F. Stebner, RA u. FA Medizinrecht
Frage 3:
Wenn ich ausschließlich online psychologische Beratung anbiete, das Honorar auf der Website angebe und ein Online-Buchungs- und Bezahlsystem verwende, was muss ich hierbei beachten? Welche Standards muss die Software für das System erfüllen? Kann ich PayPal verwenden?
Antwort 3:
Buchungssystem, Bezahlsystem sowie die Software für Videogespräche müssen den Regeln der Datenschutzgrundverordnung entsprechen. Dazu müssten die Anbieter mitsamt deren Server in der EU stehen. Ob dies bei PayPal der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Dies können Sie dort sicherlich in Erfahrung bringen. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Alt
Anmerkung der Redaktion:
Wir haben bezüglich PayPal recherchiert und herausgefunden, dass dies Unternehmen einerseits als europäische Bank in Luxemburg registriert ist, sich andererseits aber in den AGBs viele Erlaubnisse finden, Zahlungsdaten und weitere Einzelheiten – wie z.B. Zweck der Überweisung – an Partnerunternehmen von PayPal weiterzugeben. Wenn man diesen AGBs zustimmt, hat man also keine genaue Kontrolle mehr über das, was über den Kunden weitergegeben wird. Deshalb sollten Sie selbst entscheiden, ob Sie mit diesem Unternehmen zusammenarbeiten wollen. Falls ja, müssen Sie Ihre Patienten ebenfalls aufklären.
Links:
Ruhr24 vom 7. Juli 2023: Mit Paypal Geld senden – aber niemals mit der E-Mail-Adresse
Informationen zu PayPal.Me: www.paypal.com/de/cshelp/article/was-ist-paypalme-help432
Stand: 18.10.2023
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